EUDI-WalletAnhörung im Bundestag

[08.10.2026] Die geplante EUDI-Wallet stößt bei Sachverständigen grundsätzlich auf Zustimmung, zugleich sehen sie Nachbesserungsbedarf beim Digitale Identitätengesetz. Vor allem die Einbindung der Kommunen, die Verarbeitung digitaler Nachweise sowie Datenschutz und Sicherheit gelten noch als offene Punkte.
Blick über die Schulter einer Person, die ein Smartphone hält. Auf dem Screen ist das EUDI-Wallet-Logo.

Im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat jetzt eine Anhörung zur geplanten Einführung der EUDI-Wallet stattgefunden.

(Bildquelle: SPRIN-D/Governikus)

Die EUDI-Wallet soll ab dem 2. Januar 2027 bundesweit zur Verfügung stehen. Wie der Deutsche Bundestag anlässlich einer Anhörung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung mitteilt, begrüßen die geladenen Sachverständigen die geplante Einführung grundsätzlich. Zugleich fordern mehrere Experten Änderungen und Konkretisierungen am Entwurf für das Digitale Identitätengesetz.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Vorgaben der geänderten eIDAS-Verordnung der Europäischen Union ergänzen und die rechtlichen Voraussetzungen für die EUDI-Wallet schaffen. Bürgerinnen und Bürger sollen damit ihre Identität per Smartphone nachweisen sowie digitale Dokumente speichern, verwalten und bei öffentlichen und privaten Diensten verwenden können.

Schrittweise Aufbau des Systems

Torsten Lodderstedt von der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND), die im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung die technische Entwicklung koordiniert, verwies auf den schrittweisen Aufbau des Systems. Der Start im Januar 2027 sei „der Start der Skalierung, nicht das Ende unserer Entwicklung“. Die erste Version werde demnach noch nicht den endgültigen Funktionsumfang bieten.

Auch Andreas Hartl vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit begrüßte die Rechtsgrundlage für diese erste Version. Aus seiner Sicht sollten deren Funktionsumfang und der weitere Zeitplan klar kommuniziert werden. Kritisch bewertete er, dass die Wallet zunächst nicht pseudonym genutzt werden könne.

Die Bundesnetzagentur soll nach dem Gesetzentwurf die zentrale Aufsicht über die EUDI-Wallets und deren Anbieter übernehmen. Ihr Präsident Klaus Müller hält für den Start eine koordinierte Kommunikationsstrategie für notwendig, die insbesondere Verwaltung und Kommunen einbezieht.

Praktische Nutzung der Wallet

Mehrere Sachverständige richteten den Blick auf die praktische Nutzung der Wallet. Professor Jürgen Anke von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden sieht den langfristigen Erfolg davon abhängig, ob öffentliche und private Stellen relevante Nachweise ausstellen und akzeptieren und diese organisationsübergreifend ohne Medienbrüche verarbeitet werden können.

Auch aus kommunaler Sicht besteht Nachbesserungsbedarf. Miriam Marnich vom Deutschen Städte- und Gemeindebund forderte, dass die EUDI-Wallet zum 2. Januar 2027 im kommunalen Alltag nutzbar sein müsse. Der Gesetzentwurf berücksichtige die Kommunen als zentrale Anwendungs-, Umsetzungs- und Vollzugsebene bislang nicht ausreichend. Auch die Anforderungen an Integration, Betrieb und Weiterentwicklung der Wallet-Lösungen seien noch zu wenig konkretisiert.

Christian Stuffrein vom Deutschen Landkreistag betonte ebenfalls, dass die Wallet nicht bei Identifizierung und Authentifizierung stehenbleiben dürfe. Der entscheidende Nutzen entstehe, wenn digitale Nachweise direkt in Verwaltungsverfahren übernommen und weiterverarbeitet werden könnten. Kritisch sieht der Landkreistag daher, dass die Nachweisausstellung über das zentrale Bürgerpostfach zunächst nur mit einem Anwendungsfall starten soll und der zentrale Ausstell- und Prüfdienst erst im Laufe des Jahres 2027 produktiv zur Verfügung stehen soll.

Kritik an Datenschutz und Sicherheit

Weitere Kritik betrifft Datenschutz und Sicherheit. Professorin Jiska Classen von der Universität Potsdam verwies darauf, dass Teile der Sicherheitsarchitektur noch nicht öffentlich und sicherheitstechnisch bewertet seien. Ein Risiko sieht sie zudem darin, dass zahlreiche Smartphones keine Sicherheitsupdates mehr erhalten.

Lina Ehrig von der Verbraucherzentrale Bundesverband forderte strengere Vorgaben für Datenabfragen durch Diensteanbieter. Diese sollten gesetzlich auf die im jeweiligen Fall zwingend erforderlichen Daten begrenzt werden. Bianca Kastl vom Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit verlangte ebenfalls stärkere Schutzmaßnahmen bei der Registrierung von Diensteanbietern.

Susanne Dehmel vom IT-Branchenverband Bitkom sprach sich unter anderem für klarere Regelungen zu elektronischen Attributsbescheinigungen, authentischen Quellen sowie Vertretungs- und Handlungsbefugnissen aus. Arno Fiedler vom Verband Sichere Digitale Identität forderte eine stärkere Einbindung der kommunalen Ebene und relevanter Wirtschaftsbereiche. Grundsätzliche Kritik am Gesetzentwurf äußerte dagegen Thomas Lohninger vom Verein epicenter.works. Er sieht wesentliche Schutzmechanismen noch nicht ausreichend berücksichtigt.





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