Open SourceAbhängigkeit wird zum Betriebsrisiko

Mithilfe von Low-Code-Ansätzen können Verwaltungsleistungen schneller digitalisiert werden.
(Bildquelle: 123rf.com)
Viele Behörden arbeiten mit proprietären Systemen, auf die ihre Abläufe über Jahre ausgerichtet wurden. Beschäftigte sind darauf geschult, Prozesse und Schnittstellen angepasst, Daten teilweise in herstellerspezifischen Formaten gespeichert. Ein Anbieterwechsel ist grundsätzlich möglich, kann aber aufwendig, riskant und kostspielig sein. So entsteht ein Vendor Lock-in: eine technische, wirtschaftliche und organisatorische Bindung an einen Anbieter oder ein bestimmtes System.
Die Folgen reichen über die Schwierigkeiten eines Anbieterwechsels hinaus. Lizenz- und Betriebskosten können steigen, während Änderungen aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben oder technischer Schnittstellen häufig nur mit Unterstützung des Herstellers umgesetzt werden können. Bei geschlossenen Plattformen kommt hinzu, dass sich Datenflüsse, Sicherheitsfunktionen und technische Abhängigkeiten nicht immer unabhängig überprüfen lassen.
Besonders relevant wird diese Abhängigkeit, wenn ein Anbieter ein Produkt einstellt, seine Geschäftsstrategie verändert oder notwendige Sicherheitsupdates nicht mehr bereitstellt. Für die öffentliche Verwaltung stellt sich deshalb die Frage, wie sie die Kontrolle über kritische digitale Verfahren dauerhaft gewährleisten kann.
Open Source schafft Handlungsspielraum
Open Source kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Der Quellcode ist einsehbar und kann im Rahmen der jeweiligen Lizenz geprüft, genutzt und weiterentwickelt werden. Endet die Zusammenarbeit mit einem Dienstleister, muss deshalb nicht zwangsläufig die gesamte technologische Grundlage ausgetauscht werden. Die Verwaltung erhält mehr Wahlmöglichkeiten und kann die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern verringern.
Hinzu kommt die Prüfbarkeit. Datenflüsse, Sicherheitsmechanismen und mögliche Schwachstellen können von unabhängigen Stellen untersucht werden. Auch Anpassungen an neue gesetzliche Anforderungen, Schnittstellen oder Verwaltungsprozesse lassen sich grundsätzlich unabhängig von einem einzelnen Anbieter vornehmen.
Ein weiterer Vorteil liegt in der Nachnutzung. Bund, Länder und Kommunen digitalisieren teilweise vergleichbare Verwaltungsleistungen unabhängig voneinander. Offene Standards und offen verfügbare Software erleichtern es, einmal entwickelte Komponenten zu übernehmen, anzupassen und gemeinsam weiterzuentwickeln. Das kann Doppelentwicklungen vermeiden und eine föderal anschlussfähige IT-Architektur unterstützen.
Open Source bedeutet dabei nicht, dass Behörden Software selbst entwickeln oder auf professionellen Support verzichten müssen. Hersteller, Integratoren und Betriebspartner bleiben gerade in komplexen und sicherheitskritischen Umgebungen wichtig. Der Unterschied besteht darin, dass die technologische Grundlage nicht zwingend von einem einzigen Unternehmen kontrolliert wird.
Low Code kann die Umsetzung beschleunigen
Digitale Souveränität allein löst allerdings noch nicht die Herausforderung, Verwaltungsleistungen schneller zu digitalisieren und an neue rechtliche Vorgaben anzupassen. Hier können Low-Code-Ansätze eine Ergänzung sein. Prozesse, Regeln und Benutzeroberflächen lassen sich dabei mit standardisierten Komponenten konfigurieren, ohne jede Änderung als klassische Individualentwicklung programmieren zu müssen.
Das eröffnet zugleich die Möglichkeit, Fachbereiche stärker einzubeziehen. Beschäftigte mit detaillierter Kenntnis eines Verwaltungsverfahrens können bestimmte Anpassungen selbst konfigurieren, während sich IT-Fachkräfte auf Architektur, Integration, Sicherheit und komplexere Funktionen konzentrieren. Wird Low Code mit einer offenen und standardbasierten Plattform kombiniert, können zwei Ziele miteinander verbunden werden: eine schnellere Umsetzung neuer Anforderungen und eine größere langfristige technologische Gestaltungsfreiheit.
Once Only braucht interoperable Systeme
Wie wichtig vernetzte Systeme sind, zeigt das Once-Only-Prinzip. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen Angaben möglichst nur einmal an die Verwaltung übermitteln müssen. Liegen Informationen bereits vor, sollen Behörden sie – auf entsprechender Rechtsgrundlage und unter Beachtung des Datenschutzes – wiederverwenden können.
Voraussetzung dafür sind vernetzte Register, gemeinsame Standards, Schnittstellen und interoperable Plattformen. Dadurch können Daten zwischen unterschiedlichen Verwaltungsverfahren ausgetauscht werden, ohne dass sie immer wieder manuell übertragen werden müssen. Das kann Fehler reduzieren, Bearbeitungszeiten verkürzen und Beschäftigte entlasten. Ein Anwendungsfeld dafür ist die Steuerverwaltung. Bei digitalen Steuerverfahren können bereits bei der Verwaltung vorhandene Informationen automatisch übernommen und für die weitere Bearbeitung bereitgestellt werden. Offene und anpassbare Plattformen können hierfür eine technische Grundlage bilden.
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