BerlinStart des Digitalchecks

[14.08.2026] Werden Gesetze von Anfang an digitaltauglich gestaltet, können Verfahren beschleunigt und Verwaltungskosten gesenkt werden. Für die dahingehende systematische Prüfung von Gesetzesvorhaben in ihrer Frühphase hat sich der Begriff „Digitalcheck“ etabliert. Einen solchen hat nun auch das Land Berlin beschlossen.
3D-Rendering einer Lupe über einem aufgeschlagenen Buch mit einem Paragrafenzeichen.

Ist das neue Regelungsvorhaben digitaltauglich? Auch in Berlin wird dies künftig im Rahmen eines Digitalchecks überprüft.

(Bildquelle: vectorfusionart/123rf.com)

Der Berliner Senat hat in dieser Woche den Start des Digitalchecks beschlossen. Dieser muss in Zukunft verbindlich angewandt werden. Damit setzt Berlin ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag und den aktuellen Richtlinien der Regierungspolitik um. Mit dem Digitalcheck wird die Digitaltauglichkeit von Rechtsnormen bereits während ihrer Entstehung berücksichtigt. Rechtliche Digitalisierungshindernisse lassen sich so verringern und digitaltaugliche Rechtsnormen fördern. Werden digitale Vollzugsmöglichkeiten frühzeitig berücksichtigt, kann dies die elektronische Interaktion von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen mit der Berliner Verwaltung verbessern und Verwaltungsprozesse effizienter machen. Damit will die Berliner Verwaltung den Erwartungen der Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen an die Digitalisierung besser entsprechen.

Methoden wurden zuvor erprobt

Die Grundlage des Senatsbeschlusses ist ein Eckpunktepapier, das der Senat bereits im November 2024 beschlossen hatte. Es legt die wesentlichen inhaltlichen und methodischen Elemente des Berliner Digitalchecks fest. Darauf aufbauend wurden Methoden und Werkzeuge im Detail entwickelt und in einer Pilotphase anhand eines Gesetzesvorhabens erprobt. Das nun beschlossene Umsetzungskonzept führt den Digitalcheck verbindlich ein. Die Exekutive muss den Digitalcheck künftig bei jedem Gesetzentwurf anwenden. Er gilt außerdem für Rechts- und Änderungsverordnungen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Gesetzesänderung erlassen werden oder Verfahrensregelungen anpassen beziehungsweise neu einführen.

Vergleichbare Verfahren gibt es bereits für den Bund sowie in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Nordrhein-Westfalen prüft die Digitaltauglichkeit von Regelungen mit einem E-Government-Check.





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