BMDSWildwuchs der Bundes-IT zügeln

Mehr Befugnisse: Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung kann nun gegen IT-Doppelentwicklungen ein Veto einlegen.
(Bildquelle: BMDS)
Bundesdigitalminister Karsten Wildberger vergleicht den bisherigen Stand der Verwaltungsdigitalisierung in Bund, Ländern und Kommunen gerne mit unkontrolliertem Wildwuchs (wir berichteten). Nun erhielt sein Ministerium ein Instrument, um diesen unter Kontrolle bringen zu können: Ein IT-Zustimmungsvorbehalt gibt dem Ministerium umfassende Rechte zur Steuerung der IT-Ausgaben des Bundes. Das sei das Ergebnis einer Einigung mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF), so das Bundesministerium für Digitales (BMDS). Über die Vereinbarung, die eine entsprechende Festlegung im Organisationserlass des Bundeskanzlers umsetzt, wurde das Bundeskabinett heute informiert. Das neue Instrument soll – parallel zu bereits laufenden Prüfungen im anstehenden Haushaltsaufstellungsverfahren für den Bundeshaushalt 2027 – direkt eingesetzt werden. Die Standards und Plattformansätze des Deutschlands-Stacks sollen dabei ressortübergreifend zur Anwendung kommen. So soll der Staat als Ankerkunde der Wirtschaft gestärkt werden und gleichzeitig digital souverän und bürgernah ausgerichtet werden.
Starkes Steuerungsinstrument
„Der IT-Zustimmungsvorbehalt ist ein starkes Instrument für eine effiziente Steuerung der Bundes-IT. Wir stellen sicher, dass Investitionen mit übergreifenden Strategien, Standards und Architekturen abgestimmt sind“, sagte Bundesminister Karsten Wildberger. Ziel sei es, Doppelentwicklungen zu vermeiden und die Handlungsfähigkeit des Staates zu erhöhen. Projekte, die ähnliche Funktionen erfüllen, sollen zusammengeführt oder auf gemeinsame Plattformen gesetzt werden. „Mit dem IT-Zustimmungsvorbehalt setzen wir eine Maßnahme der Modernisierungsagenda um und machen die Bundesverwaltung effizienter. Diesen Prozess gestalten wir nun gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium,“ so der Minister.
Teure oder strategisch wichtige Projekte
Im Organisationserlass des Bundeskanzlers ist festgelegt, dass das BMDS über einen Zustimmungsvorbehalt für „wesentliche IT-Ausgaben“ der unmittelbaren Bundesverwaltung verfügen muss. Darunter fallen Vorhaben zu Informations- und Digitalisierungstechnologien, die ein Volumen in Höhe von mindestens 500.000 Euro im Haushaltsjahr oder mindestens 3 Millionen Euro je Projekt insgesamt aufweisen oder die – davon unabhängig – strategischen Aufgaben dienen.
Als strategisch wichtige Vorhaben gelten beispielsweise die Bereitstellung von leistungsfähiger IT- und Kommunikationsinfrastruktur; Anwendungen der gemeinsamen IT des Bundes; die Gewährleistung oder Stärkung der Cybersicherheit sowie die Nutzung von „Technologien von erheblicher Tragweite“ wie etwa KI. Auch Digitalisierungsprogramme der Bundesverwaltung und IT-Projektvorhaben des Koalitionsvertrags fallen unter die Regelung. Die erforderlichen Vorgaben und Informationen zur konkreten Anwendung des IT-Zustimmungsvorbehaltes im Bereich der unmittelbaren Bundesverwaltung sollen in das jährliche Haushaltsaufstellungsrundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen aufgenommen werden.
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