Digitale RechtsantragstelleLaunch des „Wegweisers Kontopfändung“

[01.08.2025] Von Grund auf nutzerfreundlich konzipierte Onlinedienste helfen nicht nur Bürgerinnen und Bürgern, sondern entlasten auch den öffentlichen Dienst. Im Rahmen des Projekts „Digitale Rechtsantragstelle“ ging nun ein neuer Service für verschuldete Menschen online.
Darstellung des Wegweisers Kontopfändung am Smartphone.

Ziel ist, dass durch den Wegweiser Kontopfändung besser vorbereitete Antragsteller ins Gericht kommen – und nur noch, wenn dies wirklich notwendig ist.

(Bildquelle: Digitale Rechtsantragstelle)

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und der DigitalService arbeiten gemeinsam an der Entwicklung von digitalen Services, die Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Recht erleichtern sollen. Mit den beiden Projekten Zivilgerichtliches Online-Verfahren und der Plattform Digitale Rechtsantragstelle sollen bestehende Hürden abgebaut und die digitale Interaktion und Kommunikation mit der Justiz verbessert werden.

Nun hat das Team Digitale Rechtsantragstelle einen Onlinedienst im Bereich Zwangsvollstreckung auf der Website service.justiz.de gelauncht. Der neue digitale Wegweiser richtet sich an verschuldete Bürgerinnen und Bürger, deren Konto gepfändet wurde. Betroffene erhalten mittels eines geführten Abfragedialogs personalisierte Informationen und Handlungsempfehlungen für die jeweilige Situation – etwa zur Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) oder Möglichkeiten zur Anhebung des pfändungsfreien Sockelbetrags. Alle Informationen sind in bürgernaher Sprache aufbereitet.

Handfeste Praxisinformationen entlasten auch die Justiz

Für die Anhebung des gesetzlich vorgesehenen Schutzbetrags auf dem P-Konto gibt es verschiedene mögliche Gründe, etwa Unterhaltszahlungen, medizinische Versorgung, Kosten für Erwerbstätigkeit oder Schonbeträge von Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld. Oftmals kennen verschuldete Personen diese nicht oder wissen nicht, unter welchen Voraussetzungen sie gelten und wie sie diese durchsetzen können. Da es im Bereich Kontopfändung fallbezogen verschiedene Anlaufstellen gibt, ist für Betroffene oft nicht einfach, ihr Problem zu lösen. Der Onlinedienst zeigt konkret, welche Rechte sie haben – und wie sie ihre Existenz sichern können. Dies kommt nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern zugute: Wenn diese informierter und vorbereiteter – und nur, wenn es wirklich notwendig ist – beim Amtsgericht erscheinen, kann das auch die Arbeitsbelastung für Mitarbeitende der Justiz verringern.

Bald auch Antragstellung möglich

Das Team Digitale Rechtsantragstelle berichtet immer wieder auch über den Entwicklungsprozess seiner Onlinedienste und die vorangehenden, intensiven Recherchen. Eine Haupterkenntnis im Fall des Wegweisers Kontopfändung war es, dass verschuldete Menschen ihre Rechte oft nicht kennen. Zudem ist das Thema Schulden stark schambehaftet, weswegen Schuldnerinnen und Schuldner das Problem oft lange Zeit ignorieren. Das niedrigschwellige Onlineangebot soll nun dazu beitragen, dass Verschuldete früher tätig werden können.

In einem nächsten Schritt sollen verschiedene, häufig gestellte Anträge im Bereich Kontopfändung digitalisiert werden, die auch länderübergreifend genutzt werden können. Da es keine bundeseinheitlichen Formulare für Schuldnerinnen und Schuldner gibt, ist es für Gerichte bisher sehr zeitintensiv, die nicht standardisierten Anträge aufzunehmen und Orientierungshilfe zu leisten.



Stichwörter: E-Justiz,


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