Baden-WürttembergZivilgerichtliches Online-Verfahren läuft an

Das Projektteam mit der Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges (3.v.r.); der Direktorin des Amtsgerichts Nürtingen, Dr. Sabine Kienzle-Hiemer (3.v.l.) und dem Vizepräsidenten des Landgerichts Stuttgart, Dr. Markus Volz (2.v.r.).
(Bildquelle: JuM BW)
Ende 2025 trat das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit in Kraft. Mit dem dadurch möglichen zivilgerichtlichen Online-Verfahren soll Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zur Justiz erleichtert und eine Möglichkeit gegeben werden, Zivilrechtsstreitigkeiten effizient und schnell zu klären. Im April lief die Pilotierung an den ersten Amtsgerichten in Deutschland an. Zunächst beteiligten sich acht Amtsgerichte am Erprobungsbetrieb, darunter Mannheim und Nürtingen, Nürnberg, Schöneberg, Bremen, Hamburg-Mitte, Frankfurt am Main und Leipzig (wir berichteten).
Zivilrechtsstreitigkeiten schnell vor Gericht
Nun begann der Start des Pilotprojekts Zivilgerichtliches Online-Verfahren auch in Baden-Württemberg. Aus diesem Anlass hat die Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges das Amtsgericht Nürtingen besucht. Daneben nimmt auch das Amtsgericht Mannheim an der Erprobung des Online-Verfahrens teil. „Dieses innovative Verfahren bietet eine neue, digitale Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, ihre Zivilrechtsstreitigkeiten mit Streitwerten von bis zu 10.000 Euro und Ansprüche im Zusammenhang mit Fluggastrechten vor den Amtsgerichten zu klären“, sagte Gentges.
Effiziente Verfahrensführung entlastet Gerichte
Beim Online-Verfahren gelten einige verfahrensrechtliche Besonderheiten: So kann das Gericht in geeigneten Fällen ohne mündliche Verhandlung entscheiden; im Falle einer mündlichen Verhandlung soll diese bevorzugt als Videoverhandlung stattfinden. In geeigneten Fällen sollen außerdem der Abruf von Auskünften aus allgemein zugänglichen Quellen oder die telefonische Zeugenbefragung möglich sein. Eine Urteilsverkündung kann durch dessen Zustellung ersetzt werden. Mit dem zivilgerichtlichen Online-Verfahren werden keine spezifischen Online-Gerichte geschaffen. Das Online-Verfahren steht Rechtssuchenden neben der „herkömmlichen“ Klageerhebung zur Verfügung.
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