SachsenE-Akte in der Justiz wird weiterentwickelt

Sachsens Gerichte und Staatsanwaltschaften arbeiten mit digitalen Akten.
(Bildquelle: NATTHAYA PHIBAN/123rf.com)
Die sächsische Justiz hat das Projekt „Einführung der E-Verfahrensakte“ erfolgreich abgeschlossen und mit einem Festakt gefeiert. Daran nahmen neben zahlreichen Mitgliedern des Projektteams und dessen Leiter Michael Wehnert auch der Amtschef im Sächsischen Staatsministerium der Justiz Till Pietzcker, die Leiterin der Leitstelle für Informationstechnologie der Sächsischen Justiz, Claudia Glausch und sowie Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft und der Obergerichtsbarkeiten, Präsidenten und Direktoren der Gerichte und Leiter der Staatsanwaltschaften teil, an deren Dienststellen die E-Akte pilotiert worden war.
Alle 46 Gerichte nutzen E-Verfahrensakte
Seit Januar 2026 müssen alle neu angelegten Verfahrensakten in der Justiz grundsätzlich elektronisch geführt werden. Die sächsische Justiz hatte dieses Ziel dank der Arbeit der Projektgruppe, die zum 30. Juni 2026 ihre Tätigkeit beenden wird, im Dezember 2025 erreicht. Im Zuge ihrer Tätigkeit war die Projektgruppe unter anderem mit Hardwareplanung, Schulungen und Anwenderbetreuung betraut. Schrittweise wurde an allen 46 Gerichten und an allen sächsischen Staatsanwaltschaften die elektronische Verfahrensakte eingeführt. Begonnen hatte die Arbeit mit der elektronischen Verfahrensakte bereits Mitte 2019 am Landgericht Dresden Insgesamt wurden bisher über 1,7 Millionen E-Verfahrensakten bei den sächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften angelegt.
Digitalisierung ist nie „fertig“
Projektleiter Wehnert warf einen Blick in die Zukunft und erinnerte daran, dass Digitalisierung niemals aufhört. Auch künftig muss die elektronische Verfahrensakte ständig weiterentwickelt und den technischen und rechtlichen Erfordernissen angepasst werden. In Sachsen sollen sich – auch nach Abschluss des eigentlichen Einführungsprojekts – im Rahmen einer sogenannten Linienstruktur Justizangehörige aus allen Gerichtsbarkeiten und den Staatsanwaltschaften um die Weiterentwicklung der E-Verfahrensakte kümmern. Symbolisch übergab Projektleiter Wehnert deshalb einen Staffelstab an die Oberpräsidentinnen und Oberpräsidenten der Gerichtsbarkeiten sowie den Generalstaatsanwalt beziehungsweise deren Vertreter.
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