BeschA/BMIAktueller Bericht zur IT-Beschaffung

[18.07.2025] In den vergangenen Jahren hat die Bundesverwaltung Cloud-Leistungen, Sicherheitsinfrastruktur und IT-Zubehör in Millionenhöhe beschafft Eine zentrale Rolle spielt dabei das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums. Dieses legt nun seinen aktuellen Tätigkeitsbericht vor.
Balkendiagramm zeigt den Anteil der Mittel, die zwischen 2021 und 2024 für IT und andere Kategorien ausgegeben wurden.

IT-Ausgaben machen seit Jahren einen hohen Anteil des jährlichen Beschaffungsvolumnes aus.

(Bildquelle: Beschaffungsamt des BMI)

Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) ist für die Beschaffungen der Behörden und Einrichtungen im Geschäftsbereich des Innenministeriums (BMI) zuständig. Alljährlich legt die Bundesbehörde einen Bericht über ihre Tätigkeit vor. Nun wurde der aktuelle Tätigkeitsbericht mit dem Titel „Faszination Beschaffung – 2023/2024“ veröffentlicht. Demnach hat das Beschaffungsamt mehrere große Rahmenvereinbarungen abgeschlossen, um die Digitalisierung der Bundesverwaltung voranzutreiben. Die Vereinbarungen umfassen Cloud-Dienste, Cybersicherheit sowie IT-Zubehör und belaufen sich insgesamt auf mehrere hundert Millionen Euro.

Cloud-Infrastruktur wächst

Ein Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau der Cloud-Infrastruktur. So hat das BeschA eine europaweite Ausschreibung über die dynamisch skalierbare Bereitstellung von Cloud-Services gestartet – mit einem Volumen von mehr als 200 Millionen Euro. Ziel ist es, Clouddienste durch die IT-Dienstleister der öffentlichen Hand bereitzustellen. Dazu zählen das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) und die Deutsche Rentenversicherung. Außerdem hat das Beschaffungsamt eine umfangreiche Rahmenvereinbarung mit SAP geschlossen. Sie umfasst das gesamte Cloud-Portfolio und die klassische On-Premise-Software. Der Höchstwert des Vertrags liegt bei 586 Millionen Euro netto. Die Laufzeit beträgt bis zu vier Jahre. Seit Mai 2024 ist das Angebot im Kaufhaus des Bundes verfügbar. Der Vertrag steht aktuell 56 Bedarfsträgern zur Verfügung.

Virenschutz und Cybersicherheit

Auch für mehr Cybersicherheit wurden neue Grundlagen geschaffen. Im Februar 2024 wurde das Nationale IT-Lagezentrum des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Betrieb genommen. Die Ausschreibung der Technik und Ausstattung erfolgte durch das Fachreferat ZIB 22 des Beschaffungsamtes. Im neuen Lagezentrum werden jährlich rund 2.800 Sicherheitsmeldungen verarbeitet. In Krisenfällen kann das Zentrum zur Koordination von bis zu 100 IT-Fachkräften genutzt werden. Dafür wurden rund 19.000 Meter Netzwerkkabel verlegt. Parallel dazu wurde eine Rahmenvereinbarung für den zentralen Virenschutz der Bundesverwaltung abgeschlossen. Sie hat einen Höchstwert von 216 Millionen Euro und läuft bis zu sieben Jahre. Das BSI stellt einen Teil der Produkte kostenfrei zur Verfügung.

Sichere Netze

Ein weiteres Projekt betrifft die Sicherheit von 5G- und 6G-Netzen. In Freital betreibt das BSI seit August 2023 das Sicherheitslabor TEMIS („Test Environment for Mobile Infrastructure Security”). Dort werden eigene Mobilfunknetze getestet – auch mit Open-Source-Technik. Ziel ist es, kritische Netzkomponenten zu untersuchen und die Cybersicherheit in Mobilfunknetzen zu verbessern.

Darüber hinaus hat das Beschaffungsamt eine neue „Rahmenvereinbarung Peripherie Bund” abgeschlossen. In fünf Losen wurden mehr als 100 Einzelprodukte ausgeschrieben – darunter Headsets, Tastaturen, Adapter, Mäuse und externe Festplatten. Die Produkte erfüllen Anforderungen an Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und Kompatibilität mit den IT-Systemen der Verwaltung.

Alle Maßnahmen zahlen auf das Ziel einer souveränen Digitalisierung ein. Digitale Souveränität versteht die Bundesverwaltung als Fähigkeit von Personen und Institutionen, ihre digitalen Rollen eigenständig, selbstbestimmt und sicher ausüben zu können. Dazu hat das Beschaffungsamt unter anderem ein Positionspapier im Rahmen der Arbeitsgruppe „Cloud & Digitale Souveränität” des IT-Planungsrats mitverfasst. Die darin beschriebenen Anforderungen an Technologieanbieter sollen künftig auch in standardisierte Vertragsmuster einfließen.





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