BayernBodycams für Polizei

[15.03.2019] In Bayern ist jetzt der Startschuss für den landesweiten Einsatz von Bodycams bei der Polizei gefallen. Für rund 1,8 Millionen Euro werden bis Anfang 2020 fast 1.400 Bodycams samt Halterungen und Software sowie Server- und Speichertechnik angeschafft.
Der Startschuss für den bayernweiten Einsatz von Bodycams bei der Polizei ist gefallen.

Der Startschuss für den bayernweiten Einsatz von Bodycams bei der Polizei ist gefallen.

(Bildquelle: Redaktion Bayerns Polizei)

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat jetzt den bayernweiten Einsatz von Bodycams bei der Polizei freigegeben. Sie werden im uniformierten Streifendienst sowie bei den Einsatzeinheiten der Polizeipräsidien und der Bayerischen Bereitschaftspolizei eingeführt. Insgesamt werden laut einer Pressemeldung des bayerischen Innenministeriums für rund 1,8 Millionen Euro fast 1.400 Bodycams nebst den zugehörigen Halterungen, eine spezielle Auswerte-Software und eine besondere Server- und Speichertechnik angeschafft. Die Auslieferung an die Polizeidienststellen soll nach Aussage von Herrmann bis Anfang 2020 abgeschlossen sein. Die Kamera werde nicht jedem Polizeibeamten persönlich zugewiesen, sondern im Rahmen einer Poollösung bei den Dienststellen verfügbar sein.
Rund 300 Polizeibeamte hatten ab November 2016 im Rahmen des einjährigen Pilotversuchs in Augsburg, München und Rosenheim verschiedene Bodycam-Modelle getestet, heißt es in der Pressemeldung. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung konnte sich das Modell Axon Body 2 der Firma Axon Public Safety Germany durchsetzen. Nach Herrmanns Worten bislang weltweit einmalig wurden die Kameragehäuse nur für die Bayerische Polizei in gelber Signalfarbe produziert. Das Tragen der Bodycam sei freiwillig, die Nutzung setze jedoch eine verpflichtende Schulung voraus.
Die Speicherung der Bodycam-Aufzeichnungen erfolgt laut Herrmann lokal und verschlüsselt auf dem jeweiligen Server der Polizeidienststelle. Eine Cloud-Lösung wie bei der Bundespolizei werde nicht genutzt. Die Aufzeichnungen verblieben für die Speicherungsdauer von 21 Tagen bei der jeweiligen Dienststelle. Nach Ablauf dieser Frist würden die erhobenen Daten vom System automatisch gelöscht und die Löschung in der Verwaltungssoftware dokumentiert.





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