BayernDatenschutzbericht für 2020

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD), Thomas Petri, hat den Bericht über seine Arbeit im Jahr 2020 vorgestellt.
(Bildquelle: Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD))
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD), Thomas Petri, hat einen Bericht über die Ergebnisse seiner Arbeit im Jahr 2020 vorgestellt. Dies ist der nunmehr 30. Tätigkeitsbericht der Behörde. Auch für die Datenschutz-Aufsichtsbehörden sei das Jahr 2020 von der Covid-19-Pandemie geprägt gewesen: Zahlreiche Rechtsetzungsvorhaben waren zu begleiten und viele Eingaben und Beratungsanfragen zu bewältigen, zudem galt es, den Betrieb der Behörde sicherzustellen, heißt es in einer Pressemeldung des LfD. Die datenschutzrechtlichen Fragen im Kontext der Pandemie sind im Tätigkeitsbericht zu einem Schwerpunktbeitrag zusammengefasst; das Themenspektrum reicht von Filmaufnahmen im Krankenhaus über Rechtsfragen bei Datentransfers bis hin zur datenschutzgerechten Berichterstattung über Infektionszahlen.
DSGVO: Zunehmend mehr Detailfragen
Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die nun seit drei Jahren gilt. In der Beratung zeige sich, dass sich Schwierigkeiten und Konflikte mittlerweile oft auf eine Detailebene verlagert haben; nicht wenige grundsätzliche Fragen hätten durch die Arbeit der Datenschutz-Aufsichtsbehörden zumindest eine vorläufige Klärung erfahren. So präge die Beschäftigung mit datenschutzrechtlichen Einzelfragen auch den Tätigkeitsbericht für 2020. Wie facettenreich datenschutzrechtliche Fragestellungen bei einem Alltagsphänomen sein können, zeige der Beitrag „Factoring bei ÖPNV-Leistungen durch Stadtwerke“. Dabei gehe es um den Online-Ticketkauf, den viele öffentliche Verkehrsunternehmen anbieten.
Unterstützung für die Verwaltung
Zwei der Beiträge, die sich mit der Verwaltungsdigitalisierung befassen, hebt Petri in seiner Erklärung zum neuen Tätigkeitsbericht besonders hervor: Der Beitrag zum „Gesetz über die Digitalisierung im Freistaat Bayern“ berichte von den Bemühungen um die datenschutzgerechte Gestaltung einer maßgeblichen rechtlichen Handlungsgrundlage in diesem Bereich. Der Beitrag „Leitfaden zum Outsourcing kommunaler IT“ gibt Einblick in den Entstehungsprozess eines zu Beginn des laufenden Jahres veröffentlichten Dokuments, das deutschlandweit erstmals ausführlich Standards für eine Unterstützung von Kommunen durch externe Dienstleister im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung formuliert. Auch den Neuerungen im Personaldatenschutz, aus dem Bereich des technisch-organisatorischen Datenschutzes sowie zum allgemeinen Recht auf Auskunft waren Gegenstand der Arbeit des LfD und kommen im Bericht zur Sprache.
Distanzunterricht und Fernprüfungen
Im Kontext Schulen und Hochschulen während der Pandemie traten viele Datenschutzfragen neu auf. Zu den wahrgenommenen Aufgaben des LfD habe die Beratung des Gesetzgebers im Vordergrund gestanden; etwa als es um die datenschutzkonforme Regelung von Distanzunterricht und um die Einführung von Fernprüfungen ging. Aber auch der Datenschutz bei der Befreiung von der Maskenpflicht an bayerischen öffentlichen Schulen sei Gegenstand zahlreicher Eingaben und schließlich einer vom LfD publizierten Kurz-Information gewesen.
Der Tätigkeitsbericht werde laufend durch weitere Informationen ergänzt, betont Petri – etwa durch Orientierungshilfen, Arbeitspapiere, Kurz-Informationen und andere Materialien. Der nun vorgelegte Tätigkeitsbericht verzeichnet einen Überblick zu solchen Ressourcen.
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