NEGZInnovation im öffentlichen Sektor
Das Nationale E-Government Kompetenzzentrum (NEGZ) hat ein Positionspapier veröffentlicht, das neue Sichtweisen auf Innovationen und das Innovationsmanagement in der öffentlichen Verwaltung aufzeigen will. Das Papier Innovation im öffentlichen Sektor richte sich an Entscheidungsträger aus Politik und Verwaltung sowie an Innovationsgestaltende im öffentlichen Bereich. Die Besonderheit von Innovationsprojekten im öffentlichen Sektor sei ihre Komplexität, so das NEGZ. Sie erforderten eine umfangreiche rechts- und verwaltungswissenschaftliche, eine technisch-organisatorische und eine wirtschafts- und politikwissenschaftliche Begleitung. Aus dieser Komplexität ergeben sich nach Ansicht des NEGZ mehrere Diskussionspunkte. So sei Innovation im öffentlichen Bereich an bestimmte Rahmenbedingungen, wie Kontinuität, Verlässlichkeit, Stabilität und rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns gebunden. Um umsetzbare und nachhaltige Innovationen im öffentlichen Sektor zu implementieren, gelte es, diese Rahmenbedingungen für staatliches Handeln zu berücksichtigen. Innovation müsse jedoch nicht unbedingt digital sein: auch Änderungen der Verwaltungsstrukturen oder der Kommunikations- und Entscheidungswege sollten als Innovation wahrgenommen werden.
Gute Planung und der Faktor Mensch
Zu Beginn müsse je nach Ausgangslage und angestrebten Effekten definiert werden, welche Zielsetzung Innovation verfolgen soll. Erst danach könne ein Weg für die definierte Herausforderung ausgewählt werden. Die Zielsetzung und die gewünschten Effekte sollten Einfluss auf die Organisationsform sowie den Autonomiegrad der Innovationsinitiativen haben – etwa auf die Wahl zwischen externem Innovationslabor oder eigenen Organisationseinheiten, die sich mit dem Thema Innovation befassen. Während der Zielsetzungsphase sei eine strategische Abwägung dieser Aspekte notwendig. Entscheidend für den Erfolg von Innovation im öffentlichen Sektor seien die Menschen, die die Innovation umsetzen und von den Veränderungen betroffen sind, die organisatorische und rechtliche Einbettung der Innovationsprozesse und die technische Infrastruktur. Die bloße Anwendung von kreativen Methoden könne nicht zu einer erfolgreichen Einführung innovativer Ideen führen, solange diese Faktoren nicht berücksichtigt würden.
Erfahrungswissen und unkonventionelle Innovationsmethoden
In der öffentlichen Debatte werde ein „Kulturwandel“ als übergeordnetes Ziel der Innovation in der öffentlichen Verwaltung gesehen. Dieser müsse innerhalb der Verwaltung stattfinden und könne von außen lediglich begleitet werden. Dazu würden innerhalb der Verwaltung Spielräume benötigt, die Top-Down eingeführt und Bottom-Up mitgestaltet werden sollten. Das Erfahrungswissen und die der Rechtssicherheit dienenden Strukturen innerhalb der Verwaltung müssten mit unkonventionellen Innovationsmethoden und mit interdisziplinärem Wissen vereinbart werden. Ein umfassendes Innovationsmanagement habe für die Herausforderungen der öffentlichen Verwaltung ein großes Potenzial, so das NEGZ. Es könne eine kontinuierliche und systematische Transformation ermöglichen und dazu beitragen, dass struktur- und prozessübergreifende Änderungen implementiert werden – auch im öffentlichen Sektor.
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