Cell BroadcastRechtlicher Rahmen steht

[18.08.2021] Mit einer Formulierungshilfe zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat die Bundesregierung die rechtlichen Voraussetzungen für die Warnung mit Textnachrichten, so genannte Cell-Broadcast-Warnungen, geschaffen.

Das Bundeskabinett hat jetzt mit einer Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die Einführung von Cell Broadcast zur Bevölkerungswarnung auf den Weg gebracht. „Mit der heute vorgelegten Änderung des TKG steht der notwendige rechtliche Rahmen für die Einführung von Cell Broadcast“, erklärt Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie. „Wir erarbeiten jetzt zusammen mit der Bundesnetzagentur, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und den Mobilfunknetzbetreibern die technischen Details, damit Cell Broadcast schnell zum Einsatz kommen kann.“ Mithilfe der Cell Broadcast-Technologie können alle Mobilfunktelefone, die in einer Mobilfunkzelle eingebucht sind, eine Warnung per Textnachricht erhalten, erklärt das Bundeswirtschaftsministerium. Künftig soll es möglich sein, über das vom BBK betriebene Modulare Warnsystem MoWaS auch Cell Broadcast Warnungen auszulösen. Cell Broadcast diene dabei als ergänzender Warnkanal für den bereits jetzt in Deutschland eingesetzten Warnmittelmix.





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