RegMoGBundesrat macht den Weg frei

[09.03.2021] Mit seiner Verabschiedung im Bundesrat hat das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) die letzte Hürde genommen. Das Gesetz wird als Meilenstein auf dem Weg zur digitalen Verwaltung bezeichnet.
Mit dem RegMoG soll der Umgang mit Bürgerdaten sicherer und effizienter werden.

Mit dem RegMoG soll der Umgang mit Bürgerdaten sicherer und effizienter werden.

(Bildquelle: alexandersikov / 123rf.com)

Der Bundesrat hat das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG, wir berichteten) verabschiedet – bei erfreuten Rückmeldungen aus den Bundesländern. „Mit diesem Gesetz kommen wir unserem Ziel, eine moderne öffentliche Verwaltung mit einem zeitgemäßen Service zu schaffen, einen großen Schritt näher“, begrüßte etwa der Vorsitzende des IT-Planungsrats und Chef der Hamburger Senatskanzlei, Staatsrat Jan Pörksen die Entscheidung. „Die neuen Regelungen werden Bürgerinnen und Bürger von Bürokratie entlasten.“ Auch Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach meldet erfreut: „Das ist ein Riesensprung bei der Verwaltungsmodernisierung in Deutschland. Unsere Bürgerinnen und Bürger fordern zu Recht serviceorientierte, digitale Behörden. Durch die Registermodernisierung ersparen wir ihnen beispielsweise den Aufwand, Nachweise, wie etwa eine Geburtsurkunde, bei jedem Antrag erneut vorzulegen. Das ist dann möglich, wenn aktuelle Daten vorliegen und den Bürgerinnen und Bürgern zweifelsfrei zugeordnet werden können. Es freut mich sehr, dass wir im Bundesrat den Weg dafür bereiten konnten.“ Das Bayerische Staatsministerium für Digitales verweist in diesem Zusammenhang auf die mehr als 375 Registertypen, über die die deutsche Registerlandschaft derzeit verfügt. Diese seien zum Teil zentral, aber auch dezentral geführt. Dabei seien Qualität und Aktualität der Daten über die verschiedenen Register hinweg sehr unterschiedlich.

Hohes Datenschutzniveau

Für die klare Identifizierung einer Person werde künftig als zentrales Merkmal die Steueridentifikationsnummer verwendet. Das Gesetz werde also ein registerübergreifendes Identitätsmanagement ermöglichen, um die Verwaltungsdigitalisierung datenschutz- und verfassungskonform voranzutreiben. „Entscheidend ist für mich ein hohes Datenschutzniveau, das durch das Registermodernisierungsgesetz erfüllt wird“, betont Gerlach. „Bei Datenübermittlungen über verschiedene Verwaltungsbereiche hinweg prüfen unabhängige Stellen im Voraus, ob eine Abfrage und die dazugehörige Übermittlung gestattet sind. Die Bürgerinnen und Bürger können zudem über das Datencockpit nachträglich Auskunft erhalten, welche konkreten Daten zwischen Behörden übermittelt wurden. Das schafft Transparenz. Wir nehmen zur Umsetzung der Registermodernisierung die Einwilligung und damit Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger klar in den Fokus. Das neue Registermodernisierungsgesetz erleichtert damit auch den Bürgerinnen und Bürgern den Umgang mit ihren eigenen Daten.“

Verwechslungen darf es nicht geben

Auch in Bremen äußert man sich positiv über die Zustimmung des Bundesrats zum RegMoG. „Wir freuen uns über das klare Bekenntnis zugunsten einer modernen, bürgerfreundlichen Verwaltung“, erklärt Finanzsenator Dietmar Strehl. Die Bremer Verwaltung bietet in ihrem Serviceportal bereits Online-Dienstleistungen an. Neue Online-Dienstleistungen können laut dem Bremer Senat durch das RegMoG künftig schneller entwickelt werden. „Wenn wir wichtige Dokumente wie Ausweise und Pässe über das Internet verlängern wollen, muss sichergestellt sein, dass wir über die richtige Person sprechen und auch nur mit ihr und nicht jemand anderem kommunizieren“, erläutert Bremens Finanzstaatsrat Martin Hagen. Verwechslungen etwa aufgrund von Namensgleichheiten dürfe es nicht geben. Aus diesem Grund gebe es in einigen Verwaltungsbereichen seit vielen Jahren eindeutige Kennzeichen wie die Steuer-Identifikationsnummer, die gegenüber der Finanzverwaltung immer angegeben werden muss. Die IT-Spezialisten in der Verwaltung haben sich laut der Bremer Senatskanzlei seit Langem gewünscht, dieses bewährte Prinzip auf andere Verwaltungsbereiche auszudehnen.

Noch besserer Schutz

Allerdings steigen damit auch die Sorgen, dass die Kennzeichnungen missbräuchlich genutzt werden. Diesen Bedenken trage das neue Gesetz mit einer Reihe technischer Maßnahmen und organisatorischer Festlegungen Rechnung, berichtet der Bremer Senator für Finanzen weiter. In diese Lösungen seien auch die Erfahrungen aus der Bremer Verwaltung mit eingeflossen, die seit Jahren den verschlüsselten und sicheren Datenaustausch zwischen Behörden mitgestaltet habe. Die neuen Lösungen verbessern sogar den Datenschutz, heißt es aus Bremen: Werden bisher beim elektronischen Datenaustausch Namen, Geburtsangaben und weitere persönliche Angaben übermitteln, reiche hier künftig die Übermittlung der im Gesetz vereinbarten ID-Nummer. Das Gesetz trage damit zur Datensparsamkeit bei, einer wichtigen Voraussetzung für Datenschutz. Darüber hinaus werden Datenübermittlungen auch zwischen Behörden verschlüsselt, sodass sensible Daten vor fremden Blicken verborgen bleiben. Martin Hagen ist überzeugt: „Wir werden in Deutschland eine der modernsten und datenschutzhöchsten Infrastrukturen für sichere Verwaltungsleistungen aufbauen.“

Umsetzung wird ein Kraftakt

„Das Registermodernisierungsgesetz ist eine entscheidende Voraussetzung für einfache, digitale und bürokratiearme Verwaltungsverfahren“, urteilt auch der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) Johannes Ludewig. „In seiner Bedeutung ist es mit dem Onlinezugangsgesetz vergleichbar und ein echter Durchbruch. Doch jetzt fängt die eigentliche Arbeit erst an. Die Umsetzung wird ein großer Kraftakt werden. Darum muss sich die Politik aktiv kümmern und die nötigen Ressourcen bereitstellen.“ Der NKR erinnert noch einmal daran, dass nicht nur die Bürger, sondern auch Unternehmen auf schlanke, digitale Verwaltungsprozesse angewiesen sind. Auch in diesem Bereich brauche das öffentliche Daten-Management dringend ein Update, sagt Ludewig. „Die Politik muss jetzt schnell für die Wirtschaft den lang geplanten Gesetzentwurf vorlegen, um eine einheitliche Wirtschaftsnummer für Unternehmen und ein Unternehmensbasisregister einzuführen.“ Nach der Zustimmung des Bundesrats wird das RegMoG nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt.





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