HessenE-Akte an weiteren Amtsgerichten

Die Modernisierung der Justiz in Hessen macht Fortschritte – auch mit der Einführung der elektronischen Gerichtsakte.
v.l.: Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck; Dr. Thorsten Tinnefeld, Direktor des Amtsgerichts Bad Schwalbach; Thomas Platte, Direktor des LBIHs; Klaus Rohletter, Vorstandsvorsitzender der Albert Weil AG; Markus Oberndörfer, Bürgermeister der Stadt Bad Sc
(Bildquelle: HMdJ)

Die Modernisierung der Justiz in Hessen macht Fortschritte – auch mit der Einführung der elektronischen Gerichtsakte.
v.l.: Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck; Dr. Thorsten Tinnefeld, Direktor des Amtsgerichts Bad Schwalbach; Thomas Platte, Direktor des LBIHs; Klaus Rohletter, Vorstandsvorsitzender der Albert Weil AG; Markus Oberndörfer, Bürgermeister der Stadt Bad Sc
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„Das Land Hessen investiert in gute und zukunftsfähige Rahmenbedingungen für die Justiz – in personeller, organisatorischer und baulicher Hinsicht.“ Das sagte Hessens Justizminister Roman Poseck anlässlich der Einweihungsfeier des neuen Gebäudes des Amtsgerichts Bad Schwalbach. Zu den zukunftsweisenden Rahmenbedingungen der Justiz gehöre auch die Digitalisierung, so Poseck. So wurde im Sommer dieses Jahres die elektronische Akte in Zivilsachen bei den Amtsgerichten Bensheim, Darmstadt und Dieburg eingeführt. Auch die Amtsgerichte Bad Homburg, Fürth, Groß-Gerau, Lampertheim, Langen, Michelstadt und Rüsselsheim arbeiten bei Neueingängen in Zivilsachen bereits seit dem 1. August ausschließlich mit der elektronischen Akte (wir berichteten). Im September wurde die elektronische Akte in den Amtsgerichten Alsfeld, Bad Hersfeld, Fulda, Hünfeld und Seligenstadt eingeführt. In den kommenden Monaten sollen weitere Amtsgerichte die elektronische Akte nutzen können. Im Amtsgericht Bad Schwalbach, das nun gerade seinen neuen Standort bezogen hat, soll die elektronische Akte in Zivilsachen nach den derzeitigen Planungen zum Jahresanfang 2024 eingeführt werden. Im Februar des kommenden Jahres sollen dann alle hessischen Amtsgerichte mit der elektronischen Akte ausgestattet sein.
Auch die Zivilkammern aller Landgerichte konnten bereits erfolgreich auf die elektronische Akte bei Neueingängen umgestellt werden. Zudem arbeiten die komplette Verwaltungsgerichtsbarkeit und die gesamte Sozialgerichtsbarkeit bei Neueingängen ausschließlich mit der elektronischen Akte. Darüber hinaus finden derzeit Pilotierungen in der Arbeitsgerichtsbarkeit und beim Oberlandesgericht Frankfurt statt. Nach und nach sollen weitere Gerichte und Verfahrensbereiche folgen.
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