BundesratKI-Nutzung bei Bauleitplänen

[01.09.2026] Die Bauleitplanung bereitet die bauliche Nutzung von Grundstücken einer Gemeinde vor – eine komplexe Aufgabe, die unterschiedlichste Aspekte berücksichtigen muss. KI könnte wesentlich unterstützen, meint der Bundesrat, der deshalb fordert, KI auch bei der Begründung und dem Umweltbericht von Bauleitplänen einsetzen zu können. Die Bundesregierung lehnte dies ab.
Miniaturfiguren von Bauarbeitern stehen auf einem Motherboard und "arbeiten".

Der Bundesrat forderte vergeblich, eine stärkere KI-Nutzung beim Erstellen von Bauleitplänen zu verankern.

(Bildquelle: hatchapong/123rf.com)

Der Bundesrat verlangt mehr Möglichkeiten für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Aufstellung von Bauleitplänen. In einer von der Bundesregierung als Unterrichtung (Dokument 21/7735) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (Dokument 21/6588) heißt es, der Einsatz von Künstlicher Intelligenz könne die Aufstellung von Bauleitplänen in vielfältiger Weise unterstützen und zur Effizienzsteigerung der Planungsverfahren beitragen.

Die von der Bundesregierung vorgesehene Regelung erscheine jedoch zu eng gefasst, da sie sich lediglich auf einzelne Verfahrensschritte beziehe. Nach Ansicht des Bundesrates kann der Einsatz von Künstlicher Intelligenz jedoch auch bei der Erstellung weiterer Bestandteile der Bauleitplanung, insbesondere bei der Begründung und dem Umweltbericht, eine unterstützende Funktion übernehmen.

Arbeit mit Datenbeständen unterstützen

„Gerade bei der Aufbereitung, Strukturierung und Auswertung umfangreicher Datenbestände bestehen erhebliche Anwendungsmöglichkeiten, daher sollte die Regelung auch auf die Erstellung der Begründung und den Umweltbericht erstreckt werden“, heißt es in der Stellungnahme. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz soll dabei „ausschließlich unterstützend“ erfolgen – die Verantwortung für die Aufstellung und Beschlussfassung von Bauleitplänen solle uneingeschränkt bei den zuständigen Organen der Gemeinde verbleiben.

In ihrer Gegenäußerung hat die Bundesregierung die Forderung es Bundesrates nach einer stärkeren Nutzung von Künstlicher Intelligenz abgelehnt. Die vorgeschlagene Regelung beziehe sich nicht nur auf einzelne Verfahrensschritte, sondern auch auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Vorbereitung der Erstellung der Bauleitplanentwürfe. Der Vorschlag des Bundesrates erscheine demgegenüber nicht gleichermaßen präzise, heißt es.





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