BrandenburgKI in der Justiz

Brandenburg setzt auf KI-gestützte Recherchefunktion innerhalb der juristischen Datenbank Beck-online.
(Bildquelle: alexandersikov/123rf.com)
Das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg baut den Einsatz moderner digitaler Werkzeuge in der Justiz weiter aus. Den Beschäftigten der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Fachgerichtsbarkeit, den Staatsanwaltschaften, den Justizvollzugseinrichtungen sowie dem Ministerium steht künftig eine KI-gestützte Recherchefunktion innerhalb der juristischen Datenbank Beck-online zur Verfügung. Damit wird laut Ministeriumsangaben ein weiterer wichtiger Schritt bei der Modernisierung der Arbeitsmittel der Justiz erreicht.
„KI kann die Arbeit der Justiz effizienter und moderner machen“, erklärte Benjamin Grimm, Minister der Justiz und für Digitalisierung, und ergänzt: „Mit der neuen Recherchefunktion erleichtern wir den Zugang zu juristischen Fachinformationen und unterstützen die Beschäftigten dabei, schneller zu den relevanten und qualitativ hochwertigen Quellen zu gelangen.“ Gleichzeitig bleibt klar: Die rechtliche Bewertung und Verantwortung liegen weiterhin bei den Anwenderinnen und Anwendern. „KI unterstützt, der Mensch entscheidet“, so Grimm.
Die Anwendung Beck-Chat ermöglicht laut der Pressemeldung des Ministeriums eine dialogbasierte Recherche in natürlicher Sprache. Nutzerinnen und Nutzer können Rechtsfragen direkt an die Datenbank richten und erhalten strukturierte Antworten auf Grundlage der Inhalte von Beck-online. Die Ergebnisse seien jeweils mit den zugrunde liegenden Quellen – etwa Gesetzen, Gerichtsentscheidungen oder Kommentaren – verknüpft und können unmittelbar überprüft werden.
Recherche in geschlossenem System
Die Recherche erfolge dabei in einem geschlossenen System auf Basis der lizenzierten Inhalte von Beck-online. Anders als bei frei zugänglichen KI-Anwendungen würden die Antworten ausschließlich aus den autorisierten und tagesaktuellen Beständen der Datenbank generiert. Dadurch würden eine hohe Qualität, Verlässlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Informationen gewährleistet. Ein Austausch sensibler Inhalte mit öffentlich zugänglichen KI-Diensten oder dem Internet finde nicht statt.
Der Schutz sensibler Daten und die Einhaltung hoher Sicherheits- und Datenschutzstandards haben bei der Implementierung besondere Priorität, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Eingaben würden nach Abschluss der jeweiligen Sitzung gelöscht; eine Nutzung dieser Daten zu Trainingszwecken sei vertraglich ausgeschlossen. Die Verarbeitung erfolge ausschließlich in zertifizierten Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union. Zur Wahrung des Dienstgeheimnisses und des Datenschutzes gelte zudem ein Anonymisierungsgebot: Bei der Nutzung der Anwendung dürfen keine personenbezogenen Daten in das Chat-Interface eingegeben werden.
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