Sachsen/ThüringenDie Verwaltung soll schneller werden

E-Mail genügt: Der Abschied von der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift eröffnet den Weg für vereinfachte digitale Kommunikation mit Behörden.
(Bildquelle: danjmh/123rf.com)
Eine effiziente, schnelle und bürgerfreundliche Verwaltung entsteht nicht allein durch Digitalisierung bestehender Prozesse und verstärkten Technikeinsatz. Um eine spürbare Bürokratieentlastung und Verfahrensbeschleunigung zu erzielen, muss auch der gesetzliche Rahmen angepasst werden. Sachsen und Thüringen sind dabei nun die nächsten Schritte gegangen: Das sächsische Kabinett hat den Entwurf für das Erste Sächsische Gesetz zur Bürokratieentlastung und Staatsmodernisierung (StaMo I) beschlossen, in Thüringen verabschiedete der Landtag das Erste Thüringer Entlastungsgesetz. Während das sächsische Gesetz noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen muss, ist das Thüringer Entlastungsgesetz bereits vom Landtag beschlossen. Beide Pakete sollen Verwaltungsverfahren vereinfachen, beschleunigen und eine weitreichende Digitalisierung erleichtern.
Bürokratie wird begründungspflichtig
Das Land Sachsen verändert nicht nur einzelne Regelungen, sondern setzt am großen Ganzen an: „Als erstes Bundesland gehen wir einen neuen Weg und sorgen für einen grundlegenden Systemwechsel. Künftig muss begründet werden, warum eine bürokratische Pflicht notwendig ist und nicht mehr, warum sie entfallen kann. Dieses Prinzip gilt für alle sogenannten BANDA-Pflichten, Schriftformerfordernisse und Genehmigungspflichten“, so der Chef der Sächsischen Staatskanzlei, Andreas Handschuh.
So wird mit dem Gesetzespaket eine weitreichende Genehmigungs- und Vollständigkeitsfiktion eingeführt. Ab Mai 2027 sollen Anträge grundsätzlich als genehmigt gelten, wenn die Behörde nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen entschieden hat. Ausnahmen sollen auf das absolut notwendige Maß beschränkt bleiben.
Digitale Kommunikation als Regelfall
Daneben will Sachsen sämtliche Schriftformerfordernisse im Landesrecht – analog zur Bundesebene – durch die Textform ersetzen. Ab Juli 2027 dürfen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen per E-Mail mit den Behörden kommunizieren; die oft erforderliche eigenhändige Unterschrift soll in vielen Fällen entfallen. Noch schneller wirken soll ein „Schwestergesetz“ des sächsischen Justizministeriums: Darüber wird schon ab Januar 2027 in 160 Einzelvorschriften die unterschriftslose elektronische Form eingeführt.
Um den eingeschlagenen Reformkurs fortzusetzen, hat sich Sachsens Staatsregierung außerdem auf den Fahrplan für ein zweites Gesetzespaket zur Bürokratieentlastung und Staatsmodernisierung – das StaMo II – verständigt. Bis Jahresende sollen hier vor allem Maßnahmen zur Neuorganisation der Staatsverwaltung einfließen. Die Staatsregierung kündigte außerdem an, die Vorschläge der Reformkommission für starke sächsische Kommunen aufgreifen zu wollen.
Schneller bauen in Thüringen
In Thüringen konzentriert sich das Entlastungsgesetz vor allem auf das Baurecht. Nach Angaben des Digital- und Infrastrukturministeriums sollen vereinfachte Genehmigungsverfahren ausgeweitet, mehr Vorhaben verfahrensfrei gestellt und Umbauten sowie Umnutzungen erleichtert werden. Hinzu kommen Änderungen beim Brandschutz, bei Stellplätzen und bei der Bauvorlageberechtigung. Als weiteren Beschleunigungsfaktor nennt das Ministerium die Digitalisierung der Bauverwaltung: Bereits im April 2026 sei festgelegt worden, dass digitale Verfahren zum Standard werden und Papier schrittweise ersetzen sollen. Bis Ende 2026 soll die elektronische Antragstellung flächendeckend möglich sein. Damit sollen Baugenehmigungen effizienter bearbeitet und Kommunen, Bauherren sowie die Bauwirtschaft entlastet werden.
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