BayernRückenwind für den Digitalstaat

[12.06.2026] Ein Rechtsgutachten der Universität Passau sieht keine grundsätzlichen Hürden für durchgängig digitale Verwaltungskommunikation. Gegen Ende-zu-Ende-Digitalisierung der Verwaltung bestehen demnach weder grundsätzliche verfassungsrechtliche noch ethische Bedenken.
Drei steif lächelnde Menschen stehen nebeneinander vor einer blauen Wand und halten Doklumentenmappen in ihren Händen.

Prof. Dr. Meinhard Schröder und Silvie Hilz von der Universität Passau bei der Übergabe des Gutachtens an Digitalminister Dr. Fabian Mehring (Mitte).

(Bildquelle: Bayerisches Staatsministerium für Digitales)

In manchen Fällen verhindern rechtliche Regelungen die effiziente Digitalisierung von Verwaltungsprozessen – ein bekanntes Beispiel ist das Schriftformerfordernis, welches das Festhalten am Papierformular und langen Postwegen mit sich bringt. Damit neue Gesetze und Verordnungen von Anfang an digitaltauglich ausgestaltet werden, gibt es die sogenannten Digitalchecks. Diese sind für alle Regelungsvorhaben der Bundesregierung, aber auch in vielen Ländern gesetzlich verankert. Im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitung des bayerischen Digitalchecks hat die Universität Passau ein umfassendes Rechtsgutachten zur juristischen Bewertung digitaler Verwaltungskommunikation erstellt und jetzt dem Bayerischen Staatsministerium für Digitales übergeben. Wie das Ministerium berichtet, bestätigt diese Studie den bisher eingeschlagenen Kurs, der digitale Verwaltungskommunikation zur Regel macht und nur noch im Bedarfsfall auf analoge Verfahren ausweicht.

Spielräume nutzen

Eine durchgängige Digitalisierung der Verwaltungskommunikation ist laut der Untersuchung rechtlich zulässig und kann wesentliche Funktionen klassischer Schriftformerfordernisse auch auf digitalem Weg erfüllen. Niemand muss digitale Anträge zur handschriftlichen Unterzeichnung ausdrucken oder gar Faxe senden, um rechtssicher zu agieren. „Verfassungs- und Verwaltungsrecht stehen einer konsequenten Digitalisierung nicht entgegen. Der Gesetzgeber hat bei der Festlegung von Formvorgaben weite Spielräume, die er nutzen sollte, um den Bedürfnissen und Interessen der Menschen und der Verwaltung Rechnung zu tragen und die digitale Kommunikation zum Regelfall zu machen“, erläutert Meinhard Schröder, der das Projekts an der Universität Passau leitet.

Klare Orientierungshilfe

Die Untersuchung leistet nach Ansicht von Experten einen wichtigen Beitrag zur Förderung digitaltauglicher Gesetz- und Verordnungsentwürfe. Sie schafft rechtliche Sicherheit und liefert auch Handlungsempfehlungen für die Praxis der Gesetzgebung. Insbesondere die Empfehlungen zu Formvorgaben bieten eine belastbare Grundlage für die rechtssichere Weiterentwicklung staatlicher Kommunikation. Zugleich räumt das Gutachten mit bestehenden Vorurteilen gegenüber digitaler Kommunikation auf. Viele bislang mit der Schriftform verbundene Funktionen könnten ebenso durch digitale Kommunikationswege erfüllt werden. Die Ergebnisse sollen den Juristinnen und Juristen, die an der Entstehung von Rechtsvorschriften mitwirken, künftig als Orientierungshilfe bei der Erstellung digitaltauglicher Normen dienen.

Ende-zu-Ende-Digitalisierung ist verfassungskonform

Besonders hervorgehoben wird, dass gegen das Konzept einer Ende-zu-Ende-digitalisierten Verwaltung keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Auch ethischen Bedenken begegnet das Gutachten mit der Feststellung, dass digitale Kommunikation nicht per se unpersönlich sein müsse. Mehring betont: „Der moderne Staat darf seine Bürgerinnen und Bürger nicht länger zwingen, für jede Formalität Papierberge zu bewegen oder persönlich am Schalter zu erscheinen. Gleichzeitig gilt: Digitalisierung braucht Augenmaß und ist kein Selbstzweck. Wo wir analoge Verfahren zurückfahren, müssen wir Menschen unterstützen, die zusätzliche Hilfe benötigen. Fortschritt entsteht nicht dadurch, dass man jemanden abhängt – sondern indem man alle mitnimmt.“





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