BMDSOne-Stop-Shop für die Sozialverwaltung

Sozialleistungen deutschlandweit Ende-zu-Ende-digitalisiert erreichen - die Sozialplattform soll das ermöglichen.
(Bildquelle: tonktiti/123rf.com)
Das im Mai 2026 formierte Expertengremium „Digitalisierung Sozialstaatsreform“ will die Digitalisierung der Arbeits‑ und Sozialverwaltung voranbringen und damit einen moderneren Sozialstaat schaffen. Durch die konsequente Vernetzung von Prozessen, Daten und Services soll die digitale Infrastruktur in Zukunft die Effizienz der Verwaltung erhöhen und die Servicequalität für Bürgerinnen und Bürger verbessern. In seiner letzten Sitzung hat das Gremium eine wesentliche Entscheidung für die Zukunft der Sozialleistungen getroffen: Die bereits bestehende Sozialplattform soll zum zentralen digitalen Sozialportal ausgebaut werden. Dazu sei bereits ein konkretes Zielbild formuliert worden, berichtet das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), das dem Gremium vorsitzt.
„Mit der Entscheidung für die Sozialplattform setzen wir eine zentrale Empfehlung der Sozialstaatskommission vorzeitig um. Wir schaffen zugleich den Ausgangspunkt dafür, dass Anträge auf Sozialleistungen künftig komplett digital abgewickelt werden können“, erklärte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas.
Medienbruchfrei vom Antrag bis zur Bescheiderteilung
Die aus Konjunkturpaketmitteln finanzierte Sozialplattform bündelt schon jetzt Informationen zu Sozialleistungen und bietet den Nutzenden die Möglichkeit, Online-Anträge zu stellen. In Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene bietet die Plattform die Möglichkeit der Ende-zu-Ende-Digitalisierung; zudem ist sie Pilotprojekt für den Anschluss an das National-Once-Only-Technical-System (NOOTS) zum Registerdatenabruf (wir berichteten). Nun soll die Plattform sukzessive als One‑Stop‑Shop weiterentwickelt werden, sodass deutschlandweit ein einheitlicher digitaler Zugang zu Sozialleistungen gewährleistet ist. Zudem soll „eine entsprechende Verbindlichkeit“ hergestellt werden. Auch die Anbindung der Deutschland-App wird angestrebt. Derzeit erfolgt die Identifizierung über die BundID, in Zukunft soll der Zugang auch per EUDI‑Wallet möglich sein.
Föderal gut verankert
Mit der Sozialplattform könne auf ein föderal verankertes System, eine hohe Fachlichkeit im Arbeits- und Sozialbereich und auf eine in der Fläche bereits vorhandene kommunale Anbindung zurückgegriffen werden, so das BMDS. Mit dieser Basis könnten Mehrwerte für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Leistungsverwaltung schnell erreicht werden. Die Sozialplattform wird von einer Allianz aus 14 Bundesländern gemeinsam betrieben und finanziert.
Die Entscheidung für die Sozialplattform bildet laut BMDS zudem den Ankerpunkt für die Umsetzung weiterer Empfehlungen, mit denen sich das Expertengremium beschäftigen wird. Im Arbeitspaket „Datenraum der A+S-Verwaltung“ soll die Konzeption für eine gemeinsame Governance anhand konkreter Use Cases der Sozialplattform erarbeitet werden. Dafür sollen unter anderem zeitnah auch ein verbindlicher Datenstandard und konkrete Schnittstellen festgelegt werden.
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