Baden-WürttembergMaßnahmen zum Bürokratieabbau

[05.08.2026] Die Modernisierung des Staatswesens zählt in Baden-Württemberg zu den zentralen Vorhaben der laufenden Legislaturperiode. Nun hat die Landesregierung wichtige Strukturentscheidungen zum Bürokratieabbau getroffen und das Effizienzgesetz auf den Weg gebracht.
Gruppenbild vor Holzvertäfelung

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat zentrale Strukturen für Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau beschlossen.

V.l.: Cem Özdemir, Ministerpräsident Baden-Württemberg; Boris Palmer, Oberbürgermeister Tübingen und künftiger Unabhängiger Rat für Staatsmodernisierung und Verwaltungsvereinfachung; Matthias Gauger, Regierungssprecher Baden-Württemberg; Manuel Hagel, Innenminister Baden-Württemberg.

(Bildquelle: Landespressekonferenz Stuttgart)

Die baden-württembergische Landesregierung hat mehrere Strukturentscheidungen zur Staatsmodernisierung und zum Bürokratieabbau getroffen. Dazu gehören ein unabhängiger Reformrat, eine Zukunftskommission mit den Kommunen und die Fortschreibung des Masterplans für die Verwaltung. Außerdem brachte das Kabinett ein Effizienzgesetz auf den Weg, das landesrechtliche Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten neu ordnen soll.

Unabhängiger Rat berät den Ministerpräsidenten

Für zunächst zwei Jahre soll der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer als Unabhängiger Rat für Staatsmodernisierung und Verwaltungsvereinfachung tätig werden. Er soll staatliche Aufgaben, Standards, Verfahren und Arbeitsweisen auf Wirksamkeit, Erforderlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Praxistauglichkeit prüfen. Dabei soll er auch untersuchen, wo sich neue Technologien und digitale Lösungen einsetzen lassen.
Der Rat arbeitet unabhängig und berät direkt den Ministerpräsidenten. Parallel dazu soll die Arbeit des Normenkontrollrats Baden-Württemberg Ende 2026 auslaufen. Palmer verwies auf den Umfang der Aufgabe und die Unsicherheit des Vorhabens: „Die Aufgabe ist groß und ein Scheitern möglich. Ich sehe aber die Chance, erfolgreich zu sein, weil die Zeit reif ist und der Regierungschef und sein Stellvertreter das Thema gemeinsam zum zentralen Thema erhoben haben.“

Zusammenarbeit mit Verbänden und Kommunen

Die bisherige Entlastungsallianz soll fortgeführt und neu ausgerichtet werden. Ihr gehören unter anderem Wirtschaftsverbände, kommunale Landesverbände und weitere gesellschaftliche Organisationen an. Eine neue Vereinbarung über Ziele und Arbeitsweise soll im Herbst 2026 unter Federführung des Staatsministeriums ausgearbeitet werden. Die Allianz soll Verwaltungsverfahren vereinfachen, Standards überprüfen und zusätzliche Entlastungsvorschläge entwickeln.
Daneben richtete der Ministerrat eine Zukunftskommission Baden-Württemberg ein. Unter dem Vorsitz des Innenministeriums sollen die kommunalen Landesverbände, die Regierungsfraktionen, das Finanzministerium und das Staatsministerium über Bürokratieabbau, Aufgabenreduzierung und die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen beraten. Auch das Konnexitätsprinzip soll weiterentwickelt werden. Erste Vorschläge sollen in ein Jahresentlastungsgesetz einfließen. Bis Ende 2026 ist außerdem ein „Zukunftsbündnis Land-Kommunen“ vorgesehen.

Masterplan Verwaltungstransformation wird fortgeschrieben

Die Landesregierung will zudem den „Masterplan für die Transformation der Verwaltung“ fortschreiben. Dieser bildet den strategischen Rahmen für Veränderungsprojekte in Ministerien und Regierungspräsidien. Die bisher entwickelten Strukturen und Arbeitsprinzipien sollen erhalten und weiter ausgebaut werden. Dazu gehören auch geschützte Erprobungsräume, in denen Verwaltungsteams neue Arbeitsweisen, optimierte Prozesse und digitale Lösungen testen können. Erfolgreiche Ansätze sollen anschließend auf weitere Bereiche übertragen werden.

Effizienzgesetz kehrt Begründungspflicht um

Mit dem geplanten Effizienzgesetz sollen landesrechtliche Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten spätestens Ende 2027 auslaufen, sofern ihre weitere Notwendigkeit nicht ausdrücklich begründet wird. Ausgenommen bleiben unter anderem Vorgaben aus Bundes- und Europarecht sowie Pflichten, die der Gefahrenabwehr oder der Rechtssicherheit dienen. Damit kehrt das Land die bisherige Begründungslogik um: Künftig soll nicht mehr dargelegt werden müssen, warum eine Pflicht entfällt, sondern warum sie bestehen bleiben soll. „Der Staat muss nicht alles machen – aber das, was er macht, muss funktionieren,“ betonte Ministerpräsident Cem Özdemir.
Die Koordinierung der Staatsmodernisierung bleibt beim Chef der Staatskanzlei. In den Ressorts sollen die Amtschefs die Umsetzung sicherstellen und sich dazu in einem gemeinsamen Ausschuss für Verwaltungsmodernisierung, Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung abstimmen.





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