MinisterpräsidentenkonferenzIm Schulterschluss zum schlanken Staat

[01.07.2026] Die jüngste Ministerpräsidentenkonferenz hat den ersten Fortschrittsbericht zur Föderalen Modernisierungsagenda beschlossen. In wichtigen Bereichen kam die Umsetzung voran – Bundesdigitalminister Wildberger wie auch der NKR mahnten aber Tempo und weitere strukturelle Entscheidungen an.
Tagungssaal mit runder Tischanordnung, gut besetzt

Am 25. Juni 2026 haben der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder den „Ersten Fortschrittsbericht zur Föderalen Modernisierungsagenda“ verabschiedet.

(Bildquelle: Bundesregierung/Sandra Steins)

Bund und Länder haben in der vergangenen Woche auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) den ersten Fortschrittsbericht zur Föderalen Modernisierungsagenda beschlossen. Wie das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) mitteilt, wurden demnach bei fast 100 der insgesamt 223 Maßnahmen rund um Bürokratieabbau, einfachere Verfahren und die Bündelung von Verwaltungsleistungen wichtige Umsetzungsfortschritte erreicht.

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger zeigte sich insbesondere mit der engen Zusammenarbeit der föderalen Ebenen zufrieden: „Wir erleben einen historisch engen Schulterschluss zwischen Bund und Ländern beim Bürokratierückbau. Der Bund arbeitet konsequent an seinen Entlastungsvorhaben und die Länder flankieren dies breit von ihrer Seite. Darüber freuen wir uns ausdrücklich.“ Allerdings müsse das Tempo weiterhin hochgehalten werden, um im Alltag noch schneller einen spürbaren Unterschied zu machen.

Langsamer Abschied von Schriftform und Antragserfordernis

Wichtige Fortschritte zeigen sich insbesondere im Bürokratierückbau, namentlich beim Abbau von Schriftformerfordernissen. Wo bislang ein Brief mit Unterschrift nötig war, soll künftig in vielen Fällen eine E-Mail genügen. Im kommenden Jahr soll auf Bundesebene eine entsprechende Regelung in Kraft treten. Weitere Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger soll der flächendeckende Roll-out von Verwaltungsleistungen bringen, etwa im Fall der elektronischen Wohnsitzanmeldung, die bundesweit verpflichtend für alle Kommunen eingeführt werden soll.

Mit dem Kindergeld wird zudem eine der bekanntesten Familienleistungen nicht nur digitalisiert, sondern vom Antragserfordernis gelöst: Die Leistung müsste dann nicht mehr aktiv bei der Verwaltung beantragt werden, sondern käme bei Vorliegen der Voraussetzungen automatisch bei den Berechtigten an. Hierzu läuft bereits das parlamentarische Verfahren. Bei anderen Leistungen wie etwa dem Elterngeld geht es vor allem um die Bündelung von Fachverfahren. Dafür wurden Potenziale geprüft und die Ergebnisse im MPK-Beschluss festgehalten: Eine zentrale technische Infrastruktur könnte Beantragung und Bewilligung beschleunigen und vereinfachen.

Jetzt nicht nachlassen

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) begrüßte die ersten Fortschritte bei Bürokratieabbau und Staatsmodernisierung, mahnt aber weitergehende Entscheidungen an. Die Zwischenbilanz zeige, dass Bund und Länder Bewegung in die Modernisierung brächten, so der NKR-Vorsitzende Lutz Goebel. Zugleich bleibe der Reformweg lang. Strukturelle Entscheidungen zur Bündelung des Verwaltungsvollzugs und von IT-Fachverfahren seien nun besonders wichtig, etwa beim Pass- und Ausweiswesen sowie dem Elterngeld. Weitere Entscheidungen fordert das Gremium unter anderem beim BAföG, beim Auslands-BAföG, bei der Einkommensprüfung und bei der geplanten Work-and-Stay-Agentur zur Beschleunigung der Fachkräfteeinwanderung. „Eine reine Digitalisierung wird dafür nicht ausreichen“, so Goebel. Die Bündelung des Vollzugs dürfe nicht länger vertagt werden.

Teil der MPK-Beratungen war auch ein neuer Pakt für den Rechtsstaat. Er soll unter anderem gemeinsame Digitalisierungsvorhaben in der Justiz fördern, Verfahrensabläufe beschleunigen und Prozessordnungen modernisieren.





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