BremenDienstvereinbarung für den KI-Einsatz

[05.05.2026] In Bremen tritt eine neue Dienstvereinbarung zur Nutzung Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung in Kraft. Mit internen klaren Regeln und gibt sie den Mitarbeitenden Rechtssicherheit im Umgang mit KI und sorgt für Transparenz und Beschäftigtenschutz.
Zwei lächelnde ältere Männer sitzen in einem historisch getäfelten Zimmer an einem polierten Holztisch, vor sich Dokumente.

Finanzsenator Björn Fecker (l.) und Lars Hartwig, Vorsitzender des Gesamtpersonalrates, haben eine umfassende Dienstvereinbarung zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz im öffentlichen Dienst unterzeichnet.

(Bildquelle: GPR, Björn Stuhr)

Die Freie Hansestadt Bremen hat gemeinsam mit dem Gesamtpersonalrat eine umfassende Dienstvereinbarung zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im öffentlichen Dienst beschlossen. Damit schaffen Senat und Gesamtpersonalrat verbindliche Regeln für den Einsatz der Technologie. „Mit dieser Dienstvereinbarung setzen wir einen klaren und verlässlichen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der bremischen öffentlichen Verwaltung. Unser Ziel ist es, die Potenziale der Technologie zu nutzen – für bessere Arbeitsbedingungen, effizientere Abläufe und einen noch stärkeren Service. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass der Einsatz von KI stets transparent, rechtssicher und im Einklang mit unseren hohen ethischen Standards erfolgt“, sagt Finanzsenator Björn Fecker. Der Kern der Vereinbarung sei der klare Grundsatz: KI unterstützt den Menschen. So sollen Abläufe schneller, Beschäftigte entlastet und mehr Zeit für Beratung sowie komplexe Entscheidungen geschaffen werden.

Sichere Rahmenbedingungen

Gleichzeitig setzt die bremische öffentliche Verwaltung klare Leitplanken: So müssen KI-Systeme diskriminierungsfrei sein und ihr Einsatz transparent und nachvollziehbar bleiben. Ein zentrales Register aller Anwendungen sowie eine Ethikkommission sollen für Kontrolle und Weiterentwicklung sorgen. Auch die Interessen der Beschäftigten stehen im Fokus. So sagt der Gesamtpersonalrats-Vorsitzende: „Für den Gesamtpersonalrat steht im Mittelpunkt, verlässliche und sichere Rahmenbedingungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu schaffen. Dazu gehört insbesondere der Schutz der Arbeitsplätze sowie die klare Absicherung der Beschäftigten vor einer Haftung für Fehler von KI-Systemen. Ebenso entscheidend sind umfassende Qualifizierungsangebote, damit Kolleginnen und Kollegen KI kompetent und sicher nutzen können.“ Mit der Dienstvereinbarung werde hierfür eine gemeinsame, tragfähige Grundlage geschaffen. Darüber hinaus soll KI gezielt zur Stärkung der Teilhabe eingesetzt werden, etwa durch barrierearme Anwendungen und unterstützende Assistenzsysteme.





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