EUDI-WalletErfolgreiches Pilotvorhaben

[14.10.2025] Das Bundesverwaltungsamt hat im EU-Pilotprojekt POTENTIAL gemeinsam mit Partnern aus EU-Mitgliedstaaten erfolgreich den grenzüberschreitenden digitalen Abruf von Handelsregisterauszügen erprobt – ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Einführung der EUDI-Wallet.
Blick über die Schulter einer Person, die ein Smartphone hält. Auf dem Screen ist das EUDI-Wallet-Logo.

Nach intensiven Vorbereitungen hat das BVA gemeinsam mit seinen Partnern den grenzüberschreitenden Interoperabilitätstest für die EUDI-Wallet erfolgreich abgeschlossen.

(Bildquelle: SPRIN-D/Governikus)

Die European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) soll es EU-Bürgern ermöglichen, sich per Smartphone sicher digital auszuweisen, Dokumente zu speichern und elektronische Signaturen zu erstellen. Die Einführung ist ab Ende 2026 geplant. Mit vier so genannten Large Scale Pilots (LSPs) – also großen, EU-weiten Pilotprojekten – soll die europaweite Nutzbarkeit von digitalen Nachweisen in der Praxis getestet werden, bevor sie in den Mitgliedstaaten eingeführt wird. Nun berichtet das Bundesverwaltungsamt (BVA) über das EU-geförderte LSP POTENTIAL, bei dem es sich engagiert – zusammen mit anderen staatlichen Institutionen und privaten Wirtschaftspartnern aus 18 EU-Mitgliedstaaten und der Ukraine. Bei diesem Anwendungsfall geht es darum, Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, Gewerbeanmeldungen grenzüberschreitend durchzuführen.

Erfolgreicher Abruf von Handelsregisterauszügen

Nach intensiven Vorbereitungen und ausgiebigen Testläufen hat das BVA gemeinsam mit seinen Partnern diesen grenzüberschreitenden Interoperabilitätstest erfolgreich abgeschlossen. Im Rahmen der Anwendungsszenarien wirkte das BVA beim Use Case 1 „eGovernment Services“ und bei der Pilotierung zweier zentraler Umsetzungsvarianten mit. Bei der ersten Variante authentifizierte sich ein Unternehmensvertreter mit seinen Personal Identification Data (PID) im Namen des Unternehmens. Anschließend wurde eine digitale Vertretungsbescheinigung über das Unternehmenskonto ausgestellt. Die zweite Variante erprobte die Integration des European Once-Only Technical System (EU-OOTS). Konkret wurde dabei der Onlineservice zur Gewerbeanmeldung in einem anderen Mitgliedstaat genutzt, der Antragsteller authentifiziert sich dabei mit seiner Wallet im Namen seines Unternehmens. Während des Tests wurden ein österreichischer Handelsregisterauszug in Deutschland sowie ein deutscher Handelsregisterauszug in Österreich abgerufen.





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