NKR-Jahresbericht 2026Bürokratieabbau kommt kaum voran

Vorstellung des NKR-Jahresberichts 2026 in der Bundespressekonferenz.
v.l.:stellv. NKR-Vorsitzende Prof. Dr. Sabine Kuhlmann; NKR-Vorsitzender Lutz Goebel; Bundesminister Dr. Karsten Wildberger
(Bildquelle: Laurin Schmid/Czybik & Schmid Media)
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat Bundesdigitalminister Karsten Wildberger am 9. Oktober seinen Jahresbericht 2026 unter dem Titel „Update für Staat und Verwaltung – 20 Jahre NKR: Gute Gesetze, digitale Verwaltung, weniger Bürokratie“ übergeben. Der Bericht umfasst den Zeitraum von Juli 2025 bis Juni 2026 und bewertet die Fortschritte der Bundesregierung beim Bürokratieabbau, bei der Gesetzgebung und bei der Verwaltungsdigitalisierung. Zugleich blickt das unabhängige Beratungsgremium auf sein 20-jähriges Bestehen zurück.
Entlastungen bleiben aus
Die Bilanz fällt durchwachsen aus. Zwar sank der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 6,8 Milliarden Euro auf den niedrigsten Stand seit 2020. Allerdings geht der Rückgang überwiegend auf die Rücknahme von Vorgaben für neu eingebaute Heizungsanlagen zurück. Da die entsprechenden Belastungen in der Praxis noch kaum entstanden waren, bleiben spürbare Entlastungen weitgehend aus. Gleichzeitig stiegen die jährlichen Bürokratiekosten um rund 1,3 Milliarden Euro, insbesondere durch die nationale Umsetzung europäischer Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
NKR-Vorsitzender Lutz Goebel würdigte die Reformanstrengungen der Bundesregierung, mahnte jedoch eine konsequentere Umsetzung an. Bürokratieabbau und Staatsmodernisierung seien nicht nur eine Frage der Effizienz, sondern auch des Vertrauens in die Demokratie. Die Modernisierungsagenden von Bund und Ländern sowie der Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen setzten wichtige Impulse. Entscheidend sei nun, dass daraus konkrete Verbesserungen entstehen.
Bündelung staatlicher Aufgaben
Besonderen Handlungsbedarf sieht der NKR bei der Modernisierung des Sozialstaats und der Bündelung staatlicher Aufgaben. Verwaltungsverfahren müssten vereinfacht, Leistungen zusammengeführt und Prozesse stärker automatisiert werden. Als positives Beispiel nennt der Rat die antragslose Auszahlung des Kindergeldes.
Auch bei der Gesetzgebung fordert der NKR Veränderungen. Instrumente wie Digitalcheck, Praxischeck und Bürgercheck seien bereits vorhanden, würden jedoch noch nicht konsequent genug eingesetzt. Die Bundesregierung müsse künftig stärker auf frühzeitige Beteiligung, belastbare Folgenabschätzungen und systematische Evaluierungen setzen. Das Prinzip „Erst der Inhalt, dann die Paragrafen“ müsse zum verbindlichen Standard werden.
Digitale Transformation der Verwaltung
Ein Schwerpunkt des Jahresberichts liegt auf der digitalen Transformation der Verwaltung. Mit der Deutschland-Architektur, dem Deutschland-Stack und der Registermodernisierung seien wichtige Grundlagen geschaffen worden. Nach Einschätzung des NKR reichen einzelne digitale Verwaltungsleistungen jedoch nicht aus, um Staat und Verwaltung grundlegend zu modernisieren.
Vielmehr müssten Verwaltungsprozesse, Datenbestände, Register und technische Infrastrukturen konsequent miteinander verzahnt werden. Dafür fordert der Rat eine leistungsfähige Digitalagentur, eindeutige Zuständigkeiten und verbindliche Umsetzungsstrukturen. Nur so könnten digitale Verwaltungsangebote flächendeckend und medienbruchfrei bereitgestellt werden.
Zugleich müsse Bürokratieabbau als ressortübergreifende Aufgabe verstanden werden. Rund 60 Prozent des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft gingen weiterhin auf europäische Regulierung zurück. Der NKR fordert deshalb auch auf EU-Ebene transparentere Gesetzgebungsverfahren und verlässliche Kostenschätzungen.
NKR überprüft Umsetzung des Koalitionsvertrags
Erstmals hat der NKR die Reformvorhaben des Koalitionsvertrags umfassend untersucht. Das Monitoring zeigt, welche Maßnahmen bereits umgesetzt wurden, welche sich noch in Bearbeitung befinden und bei welchen Vorhaben die Bundesregierung bislang nicht tätig geworden ist. Zum 20-jährigen Bestehen unterstreicht der Rat, dass die Modernisierung des Staates nicht innerhalb einer Legislaturperiode abgeschlossen werden könne. Entscheidend seien langfristige politische Verbindlichkeit und die konsequente Umsetzung beschlossener Reformen. „Staatsmodernisierung ist keine Aufgabe für eine Legislaturperiode. Sie ist eine Daueraufgabe“, betonte Goebel.
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