NiedersachsenAbschlussbericht Moderne Verwaltung

In Niedersachsen hat eine Regierungskommission Ansätze für die moderne Verwaltung untersucht.
Am 15. Januar 2019 wurde die Regierungskommission „Moderne Verwaltung für ein modernes Niedersachsen“ beschlossen (wir berichteten). Jetzt hat diese ihren Abschlussbericht vorgelegt. Zwei Jahre lang hat die Kommission laut Angaben der niedersächsische Staatskanzlei die Arbeitsweise der Landesverwaltung einer Revision unterzogen. Den Vorsitz hatten der Chef der Staatskanzlei, Jörg Mielke, und sein Stellvertreter, Staatssekretär Berend Lindner inne. Die Regierungskommission habe drei Bereiche als ihre Arbeitsschwerpunkte identifiziert: die zu lange Planungsdauer von Großgenehmigungsverfahren, die Förderstruktur des Landes, die aus Sicht der (potenziellen) Förderungsbegünstigten unübersichtlich ist und mögliche Verwaltungssynergien nicht immer optimal nutzt, sowie die Frage, wie die Beauftragten für regionale Landesentwicklung regionale Planungs- und Entwicklungsprozesse unterstützen können. Für alle drei Bereiche hat die Kommission Lösungsansätze erarbeitet, die nun sukzessive umgesetzt werden sollen.
Aufwendige Strukturreform nicht geeignet
Zunächst habe sich die Kommission mit Fragen der Struktur der Landesverwaltung beschäftigt. Betrachtet wurden nicht nur frühere niedersächsische Gutachten, sondern auch das Modell der rheinland-pfälzischen „Struktur und Genehmigungsdirektionen“. Das Ergebnis: Eine aufwendige Strukturreform würde nach Einschätzung der Kommission nicht zu einer schnellen Verbesserung in den vorgenannten Bereichen führen. Die Kommission habe sich deshalb auf die Optimierung von Verfahrensabläufen konzentriert. Die lassen sich erreichen, indem die Abläufe gestrafft, Kompetenzen im Einzelfall gebündelt, Synergien in der Förderlandschaft ausgeschöpft und die IT-Unterstützung verbessert wird.
Mit Verwaltungsportalen ist es nicht getan
Ein wichtiger Teil des Abschlussberichts sei ein Thesenpapier des Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung (NSI) und des Instituts für Digitalisierung & Datenschutz (ID2). Es wurde laut Staatskanzlei im September 2020 im Workshop – Vision Digitale Verwaltung Niedersachsen 2050 – erarbeitet. „Der Workshop hat uns noch einmal vor Augen geführt, dass die größten Optimierungspotenziale in der immer weiter fortschreitenden Digitalisierung der niedersächsischen Verwaltung liegen“, so Staatskanzlei-Chef Mielke. „Hier gilt es, möglichst rasch die Datenverfügbarkeit zu erhöhen, eine integrierte digitale Plattform zu schaffen, KI-gestützte Rechtsprüfungssysteme zu etablieren und digitale Assistenz- und Dialogsysteme einzuführen.“ Der Workshop hat nach Mielkes Worten hierzu visionäre und kreative Ansätze, Ideen sowie Vorstellungen hervorgebracht. „Damit ist es jedoch nicht getan: Der fortschreitende gesellschaftliche Wandel erfordert eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Behörden, die weit über ein bloßes elektronisches Angebot von Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale hinausgeht.“
Digitale Austauschformate sind gefragt
Wichtig für die gesamte Landesverwaltung ist laut Staatskanzlei der rasche und erfolgreiche Abschluss der flächendeckenden Einführung der E-Akte und des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Das habe die Corona-Pandemie umso deutlicher gemacht. Die Regierungskommission habe dazu mehrere Schritte zur IT-Unterstützung vorgeschlagen: Zum einen sollte eine digitale Plattform zur Erhöhung des Digitalisierungsstandards aufseiten der Vorhabenträger und Behörden bei der Antragstellung in den Bereichen Planung, Bau, Denkmalschutz und Immissionsschutz aufgebaut werden. Auch bräuchte es digitale Netzwerke zwischen Bund und Ländern zum Austausch von Stellungnahmen, Daten und Unterlagen innerhalb aller Phasen eines Großgenehmigungsverfahrens. In allen Verfahren sollten außerdem Einwendungserhebungen verstärkt digitalisiert werden, die elektronische Aktenführung im Bereich von Großgenehmigungsverfahren verstärkt ausgebaut, mehr Videokonferenzen und digitale Austauschplattformen bereitgestellt sowie eine Plattform für Förderprogramme eingerichtet werden.
Abgestimmte Priorisierung
In die Arbeit der Regierungskommission waren neben Vertretern der Landesressorts auch die drei kommunalen Spitzenverbände, Gewerkschaften, Umweltverbände, Wirtschaftsverbände und Wissenschaftler eingebunden. Staatssekretär Lindner berichtet: „Die Empfehlungen zu den Schwerpunkten wurden jeweils einstimmig beschlossen. Das hat die Konsensfindung zwar nicht immer leichtgemacht, aber damit ist es uns in Niedersachsen gelungen, eine zwischen wichtigen Akteuren abgestimmte und konkrete Positionierung zu bedeutenden Themen zu erreichen. Das gibt uns Rückenwind für unser Ziel einer effizienteren Verwaltung.“
Eine Kurzfassung der von der Regierungskommission erarbeiteten Vorschläge können auf der Internet-Seite der Staatskanzlei eingesehen werden.
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