Schleswig-HolsteinDigitalisierungsbeschleunigungsgesetz im Landtag

Im Landtag informierte Digitalisierungsminister Dirk Schrödter über die Vorteile des Gesetzes zur Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung.
(Bildquelle: Staatskanzlei SH)
Die Verwaltung in Schleswig-Holstein soll schneller, einfacher und moderner werden – für Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für Unternehmen und für die Verwaltungsbeschäftigten. Den rechtlichen Rahmen dafür soll ein Gesetz zur Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung bilden, das Digitalisierungsbeschleunigungsgesetz (DigiBeschlG). Den Entwurf dazu hat die Landesregierung nun auf Initiative von Digitalisierungsminister Dirk Schrödter in den Landtag eingebracht. „Eine zukunfts- und leistungsfähige digitale Verwaltung, die sich an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientiert, entscheidet über das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates und damit unserer Demokratie. Und sie entscheidet über die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes“, sagte Schrödter. Die technischen Voraussetzungen dazu seien auf den Weg gebracht – nun soll im Sinne der Digitalstrategie des Landes (wir berichteten) auch der weitere rechtliche Rahmen geschaffen werden.
Von Anfang an ohne Medienbrüche
Zwei zentrale Säulen tragen laut einer Pressemeldung der Staatskanzlei den Gesetzentwurf: das Digital-Only- und das Once-Only-Prinzip. So sollen vollständig digitale, medienbruchfreie Verwaltungsverfahren und Prozessketten entwickelt werden. Zudem sollen Verwaltungsleistungen künftig ausschließlich über das digitale Servicekonto in Anspruch genommen werden können. Ein Datendoppelerhebungsverbot, Regelungen zur Automation von Verwaltungsprozessen und die Pflicht zur elektronischen Registerführung sollen in Zukunft den Datenaustausch zwischen einzelnen Behörden sicherstellen.
Beim Fokus auf vollständig digitale Prozesse bestehe, so Schrödter, bundesweit eine große Einigkeit: Unter anderem sei im Koalitionsvertrag auf Bundesebene und in der Föderalen Modernisierungsagenda festgelegt, dass Verwaltungsprozesse künftig vollständig digital sein sollen. Diesem Anspruch komme das Land mit dem Digitalisierungsbeschleunigungsgesetz jetzt nach.
„Wir lassen niemanden zurück“
Für Personen, die den digitalen Zugang nicht allein nutzen können, sollen Unterstützungsangebote geschaffen werden. „Wichtig ist uns ein niedrigschwelliger Zugang, um digitale Teilhabe zu ermöglichen: Unterstützung soll dort erfolgen, wo Menschen ohnehin sind – in Rathäusern, Bibliotheken, digitalen Knotenpunkten, an Serviceterminals oder mobil“, betonte Schrödter. Sogenannte Verwaltungsassistenzen sollen bei der Einrichtung eines Servicekontos, beim Finden der passenden Verwaltungsleistung und beim Ausfüllen digitaler Formulare helfen. Die konkrete Ausgestaltung will die Landesregierung gemeinsam mit Kommunen, Sozialverbänden und Zivilgesellschaft entwickeln. Eine öffentliche Anhörung ist bereits gestartet.
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