Mecklenburg-VorpommernDigitalisierung in der Justiz voranbringen
Die Digitalisierung ist neben dem demografischen Wandel und der damit verbundenen Nachwuchsgewinnung eine der großen Herausforderungen, vor denen die Justiz derzeit steht. Das Land Mecklenburg-Vorpommern will diese nach Angaben von Justizministerin Jacqueline Bernhardt strukturiert angehen und habe dazu unter anderem ein zukunftsweisendes Personalnachbesetzungskonzept beschlossen. Dass die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern mit großen Schritten auf dem Weg in die Digitalisierung sei, zeige die elektronische Akte, die bis Anfang 2026 in allen Justizbereichen eingeführt sein muss (wir berichteten).
„Natürlich wird somit auch die Ausbildung digitaler“, erklärte Justizministerin Bernhardt im Rahmen einer Rede im Landtag. So könnten die Rechtsreferendarinnen und -referendare in den verschiedenen Stationen ihrer Ausbildung über die jeweiligen Fachverfahren auf die Akten zugreifen und sich mit der digitalen Bearbeitung vertraut machen. Wie das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz weiter mitteilt, kommen in der juristischen Ausbildung zudem weitere digitale Strukturen zum Einsatz, etwa juristische Online-Datenbanken. Zudem seien die Referendarinnen und Referendare flächendeckend mit Notebooks versorgt worden.
„Auch die Sitzungssäle der Gerichte sind, soweit die E-Akte eingeführt ist, mit dem erforderlichen Equipment ausgestattet. Für virtuelle Gerichtsverhandlungen mit oder ohne E-Akte stehen in weiten Teilen bereits jetzt Videokonferenzanlagen nebst Software zur Verfügung“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt abschließend. Die weitere Ausstattung laufe derzeit auf Hochtouren.
Bremen: Investitionen in die digitale Justiz
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Brandenburg: Strafsachen ohne Medienbrüche
[07.01.2026] Justiz und Polizei in Brandenburg bearbeiten Strafsachen vollständig digital: Vom Eingang der Strafanzeige bis hin zum Urteil und der Vollstreckung kann der gesamte Verfahrensprozess ohne Medienbrüche abgewickelt werden. mehr...
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[18.12.2025] Ab Januar 2026 müssen Gerichtsakten in Deutschland elektronisch geführt werden. Niedersachsen nutzt die bundesweite Opt-out-Regelung, um seinen Bußgeldbehörden ein Jahr länger die Papierakte zu erlauben. Eine neue Verordnung soll Verfahrenssicherheit sowie einen schrittweisen Übergang gewährleisten. mehr...
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