SachsenMeilensteine für die digitale Justiz

Sachsens Justiz will mit der Digitalisierung schneller, einfacher und bürgernäher werden.
(Bildquelle: andreypopov/123rf.com)
Die Justiz steht in Sachsen – wie bundesweit – vor der Aufgabe, ihre Leistungsfähigkeit und Bürgernähe auch künftig zu sichern. Angesichts zunehmend komplexer Verfahren und des demografischen Wandels gewinnt das an Gewicht. Das Sächsische Staatsministerium der Justiz setzt daher auf konsequente Digitalisierung. „Die Digitalisierung ist der Schlüssel, um unsere Justiz fit für die Zukunft zu machen. Durch die Einführung der E-Akte und den verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz schaffen wir effiziente, moderne und bürgernahe Lösungen. Damit verbessern wir nicht nur unsere Arbeitsprozesse, sondern auch die Qualität und Zugänglichkeit der Justiz für die Menschen in Sachsen. Zugleich bedeutet der Digitalisierungsprozess für unsere Mitarbeiter derzeit aber auch eine Mehrbelastung und Verzögerungen in den Arbeitsabläufen“, sagte Justizministerin Constanze Geiert.
Über eine Million digitale Gerichtsakten, 3.000 Onlineverhandlungen
Wie das sächsische Justizministerium meldet, wird ab Januar 2026 die elektronische Akte in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften des Freistaats eingeführt sein – fristgemäß, wie es das E-Akte-Gesetz von 2017 verlangt. Gleichzeitig ist die E-Akte ein wichtiger Grundstein für weitere Digitalisierungsetappen, darunter die Einführung von KI-Anwendungen. Bislang wurden über 1,1 Millionen digitale Gerichtsakten in Sachsen angelegt, monatlich werden bereits fast 300.000 Anträge und Klageschriften in elektronischer Form eingereicht. Dazu kommen Onlineverhandlungen, die einen nutzerfreundlichen Zugang zur Justiz ermöglichen und die Effizienz verbessern. Allein im Jahr 2024 wurden rund 3.000 Onlineverhandlungen durchgeführt. Bereits jetzt sind alle sächsischen Gerichte mit den notwendigen Videokonferenzanlagen ausgestattet, insgesamt 182 mobile Anlagen stehen zur Verfügung.
Landesübergreifende KI-Lösungen
In Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern wurde eine KI-Strategie für die Justiz entwickelt, die auf ressourcenschonende, landesübergreifende Lösungen setzt. „Die auf Sprachmodellen basierte KI ist eine Schlüsseltechnologie für die Zukunft der Justiz“, so Justizministerin Geiert: „Mit der zunehmenden Digitalisierung der Gerichtsakten schaffen wir die Grundlage für die schrittweise Erprobung von KI und ihre verantwortungsbewusste Einführung, um so die Justiz in Sachsen von morgen leistungsfähiger und bürgernah aufzustellen.“ In Sachsen werden bereits verschiedene KI-Anwendungen erprobt. Zu den laufenden Projekten zählen die Automatisierung von Prozessen durch Robotic Process Automation (RPA) am Amtsgericht Bautzen, die Transkription von Sprache in Text im Rahmen des ASEL-Projektes und die Analyse von Asylakten mit dem KI-Tool Akten-Durchdringungs-Assistent (ADA) am Verwaltungsgericht Dresden. Ein Partner in der Entwicklung und Umsetzung von KI-Lösungen in der Justiz ist seit 2024 das Institut für Angewandte Informatik (InfAI) der Universität Leipzig.
Von Datenanalyse bis Telemedizin im Vollzug
Schon jetzt setzen die sächsischen Staatsanwaltschaften KI-gestützte Softwarelösungen zur Analyse großer Datenmengen ein. Neu ist auch eine KI-gestützte Plattform zur Analyse mobiler Kommunikation, die von der Hochschule Mittweida entwickelt wurde. Das Programm wird derzeit bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Cybercrime in Leipzig erprobt. Es kann Chatverläufe aus beschlagnahmten Handys über mehrere Geräte hinweg analysieren, Sprachnachrichten transkribieren und fremdsprachige Nachrichten übersetzen.
Auch jenseits von Gericht und Strafverfolgung wird die Justiz in Sachsen zunehmend digitaler: So können in der Referendarsausbildung seit dem Start des Pilotprojektes E-Klausur im Jahr 2021 die Klausuren im Rahmen der Ausbildung elektronisch angefertigt werden. Ab 2026 soll auch die digitale Korrektur der Klausuren möglich sein.
Ein weiteres erfolgreiches Digitalisierungsprojekt ist die Einführung der Telemedizin im Justizvollzug. Im Jahr 2023 startete die Erprobungsphase, ab Sommer 2025 wurde die Telemedizin in allen sächsischen Justizvollzugsanstalten eingeführt. Bis Ende August 2025 wurden bereits 1.312 Behandlungen über den Telearzt durchgeführt. Gefangene können auf diese Weise in einer Vielzahl von medizinischen Bereichen behandelt werden, ohne die Justizvollzugsanstalten zu verlassen – dies gilt als großer Vorteil für die Gefangenen selbst wie auch für das Personal.
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