HessenE-Akte für Land- und Sozialgerichte
Kurz vor Weihnachten 2022 haben das Hessische Ministerium der Justiz und der erweiterte Hauptpersonalrat eine Rahmendienstvereinbarung über die Einführung der elektronischen Akte bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Hessen geschlossen. Diese regelt die Rechte und Pflichten der Justizbeschäftigten bei der Einführung der E-Akte. In einem weiteren Schritt hat der erweiterte Hauptpersonalrat nun auf Grundlage dieser Vereinbarung der zeitnahen Einführung der elektronischen Akte in landgerichtlichen Zivilverfahren und bei den Sozialgerichten in Hessen zugestimmt. Das meldet das hessische Justizministerium. Justizstaatssekretärin Tanja Eichner erklärte dazu: „Gemeinsam mit den Personalvertretungsgremien haben wir einen wichtigen Meilenstein erreicht. Die Zustimmung des erweiterten Hauptpersonalrats zur Einführung der elektronischen Akte in landgerichtlichen Zivilverfahren und in Verfahren bei den Sozialgerichten zeigt, dass die elektronische Akte von den Justizbeschäftigten unterstützt und mitgetragen wird.“
Die elektronische Akte wird seit 2018 in Zivilsachen am Landgericht Limburg (wir berichteten) und seit 2021 beim Sozialgericht Kassel pilotiert (wir berichteten). Nach den Erfahrungen beider Gerichte hat sich die elektronische Akte als zuverlässig, technisch stabil sowie anwenderfreundlich und praxisgerecht erwiesen. Vor diesem Hintergrund wird aktuell im Einvernehmen mit dem Personal- und Richtervertretungsgremium die Umstellung auf die elektronische Akte in allen landgerichtlichen Zivilsachen und in den Verfahren der Sozialgerichte in den hessischen Gerichten vorbereitet und organisiert (wir berichteten). Bei den beiden Pilotgerichten wird die Pilotierung zum 1. Februar 2023 beendet und ab diesem Zeitpunkt auf die führende elektronische Akte umgestellt. Für neue Gerichtsverfahren wird dort dann keine Papierakte mehr mitgeführt.
Wie das hessische Justizministerium weiter mitteilt, wurde mit dem erweiterten Hauptpersonalrat auch eine Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit unterzeichnet. Diese ermögliche eine flexible Arbeitsgestaltung durch den Einsatz des mobilen Arbeitens in der hessischen Justiz.
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