SachsenE-Gerichtsakte wird erprobt
Am Landgericht Dresden wird jetzt die elektronische Gerichtsakte für Sachsen erprobt. Wie das Sächsische Staatsministerium der Justiz mitteilt, sollen bis zum Jahr 2026 nach und nach alle neu eingehenden Verfahren bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften elektronisch geführt werden. Um die Akte transportabel zu machen, erhalten Richter und Staatsanwälte mobile Endgeräte. Auch werden die über 300 Sitzungssäle in den sächsischen Gerichten mit moderner Medientechnik ausgestattet, um Akteninhalte visualisieren zu können. Der Inhalt der Akten werde künftig nur noch für den Versand an nicht anwaltlich vertretene Bürger ausgedruckt. Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts sind ab 2022 ohnehin verpflichtet, den Gerichten und Staatsanwaltschaften Dokumente ausschließlich elektronisch zu übermitteln.
„Digitalisierung ist nicht nur ein vorübergehender Trend, sondern ein zentrales Thema unserer Zeit“, sagt Sachsens Staatsminister der Justiz, Sebastian Gemkow. „An der E-Akte in den Gerichten führt kein Weg vorbei. Nur so kann die Justiz Schritt mit Anwälten und Bürgern halten, für die elektronische Kommunikation und elektronisches Arbeiten mittlerweile völlig selbstverständlich sind. Mit der E-Akte machen wir die sächsische Justiz zukunftsfähig.“
Seit dem 1. Dezember 2012 ist der elektronische Zugang zu den sächsischen Gerichten und seit dem 1. Januar 2018 auch zu den Staatsanwaltschaften über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) flächendeckend eröffnet, berichtet das Staatsministerium. Klagen und Anträge gehen zunehmend elektronisch bei den sächsischen Gerichten ein, mit Einführung der E-Akte können sie nun automatisch dem richtigen Verfahren zugeordnet und elektronisch weiterbearbeitet werden. Am 13. Oktober 2016 sei das Projekt E-Verfahrensakte Justiz Sachsen eingesetzt worden, an dem alle Gerichtsbarkeiten und die Generalstaatsanwaltschaft, die Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz (LIT) und die Personalvertretungen aktiv beteiligt sind: Rund 75 Mitarbeiter bereiten die Umstellung auf die elektronische Aktenführung vor.
„Bei allem Fortschritt ist mir die Einbindung und Beteiligung der Mitarbeiter besonders wichtig“, sagt Staatsminister Gemkow. „Ihre Belange, ihre Sorgen und Befürchtungen sind zu berücksichtigen. Die nun beginnende Pilotierung wird zeigen, wo wir noch nachbessern müssen.“ Ab dem 1. Januar 2026 sind Gerichte und Staatsanwaltschaften gesetzlich zur elektronischen Aktenführung verpflichtet.
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