BVA/HessenErste Melderegister an IDA angeschlossen

[18.03.2026] Der Abruf von Identitätsdaten ist ein zentrales Element bei der Umsetzung des Once-Only-Prinzips. Das BVA hat dafür das IDA-Fachverfahren entwickelt. Nun hat Hessen als erstes Bundesland den Anschluss einzelner Melderegister an das IDA-Fachverfahren realisiert.

Überblick über die Prozesse zum Abruf von Identifikationsnummer und anderen Basisdaten beim Bundeszentralamt für Steuern mittels IDA.

(Bildquelle: BVA)

Ein wichtiger Baustein für die Registermodernisierung – und die Realisation des damit verbundenen Once-Only-Prinzips – ist das Identitätsdatenabruf-Verfahren, kurz: IDA. Entwickelt wird es vom Bundesverwaltungsamt (BVA) unter Beteiligung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) und des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund). IDA soll den registerführenden Stellen den Abruf der Identifikationsnummer und der übrigen Basisdaten ermöglichen; die Gestaltung dieses Prozesses ist vom Identifikationsnummerngesetz vorgegeben. Voraussetzung für den Datenabruf ist die Anbindung der einzelnen Register an das IDA-Verfahren.
Nun meldet die BVA, dass Hessen als erstes Bundesland den Anschluss einzelner Melderegistern an das IDA-Fachverfahren realisiert hat. Die Federführung dabei übernahm das Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz. Mit dem Anschluss der Melderegister der Städte Offenbach und Kassel konnte die Identifikationsnummer (IDNr) beigeschriebener Personen von kommunalen öffentlichen Stellen erfolgreich automatisiert und sicher über IDA abgerufen sowie im Datenbestand der angebundenen Meldebehörden gespeichert werden.

Erfolgreiche föderale Zusammenarbeit

Die gewonnenen Erfahrungen sind für künftige Anschlussvorhaben, aber auch für die Weiterentwicklung von IDA sowie für eine erfolgreiche Registermodernisierung bei dezentral geführten Registern von hoher Bedeutung. Ein Teil der Erkenntnisse wurde bereits zusammengefasst und ist in die aktuelle Version des IDA-Anbindungsleitfadens eingeflossen. Fachliche und technische Aspekte sollen zudem in einem Erfahrungsbericht zusammengeführt werden, der anschließend für berechtigten Stellen im Rahmen eines länderübergreifenden Know-how-Transfers bereitgestellt werden soll.
Das Pilotvorhaben mit den hessischen Melderegistern wurde in enger Kooperation umgesetzt. Beteiligt waren das Bundesministerium des Innern (BMI), das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), das Bundesverwaltungsamt, das Hessische Innenministerium sowie die Registermodernisierungskoordinierenden des Landes Hessen und verschiedene Dienstleister. Die Zusammenarbeit aller Akteure sei maßgeblich gewesen für das Gelingen der organisatorischen, technischen und rechtlichen Umsetzung – ein erfolgreiches Beispiel dafür, wie diese auf föderaler Ebene zu Erfolgen führen kann.





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