Mecklenburg-VorpommernStaatsmodernisierung als Demokratieprojekt

In Mecklenburg-Vorpommern sollen digitale und medienbruchfreie Abläufe künftig der Standard sein.
(Bildquelle: dolgachov/123rf.com)
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat jetzt den Startschuss zur Umsetzung von 237 Maßnahmen zur Staatsmodernisierung gegeben. Grundlage ist die Föderale Modernisierungsagenda, die im Dezember 2025 von Bund und Ländern vereinbart wurde und einen gemeinsamen, verbindlichen Rahmen für die Modernisierung staatlichen Handelns bildet.
Wie das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung berichtet, sieht der entsprechende Kabinettsbeschluss vor, Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, unnötige Berichtspflichten abzubauen, digitale und medienbruchfreie Abläufe zum Standard zu machen und Doppelarbeit in der Verwaltung zu reduzieren. Anträge sollen somit künftig einfacher gestellt werden können, Entscheidungen schneller fallen und die Verwaltung ihre Zeit stärker für Beratung und Lösungen statt für formale Prüfungen nutzen.
„Staatsmodernisierung ist ein Demokratieprojekt. Unser Ziel ist eine Verwaltung, die bürgernäher und wirtschaftsfreundlicher ihre Aufgaben erledigt. Wenn der dazu notwendige Kulturwandel gelingt, kann auch die Zustimmung zur Demokratie insgesamt gestärkt werden“, sagt Finanz- und Digitalisierungsminister Heiko Geue. „Wir müssen entschlossen auf Modernisierung, Bürokratieabbau und Digitalisierung setzen. Das wollen wir gemeinsam mit der kommunalen Ebene machen.“
Schnelle rechtliche Anpassungen
Damit die beschlossenen Maßnahmen zügig greifen, setzt die Landesregierung auf eine verbindliche Umsetzung. Die Koordination übernimmt das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung. Erste rechtliche und organisatorische Änderungen sollen rasch auf den Weg gebracht werden – etwa ein ressortübergreifendes Artikelgesetz, in dem kurzfristig umsetzbare rechtliche Anpassungen gebündelt werden sollen, um möglichst schnell spürbare Entlastungen, schnellere Verfahren und medienbruchfreie Abläufe zu ermöglichen.
So wird nach Angaben der Landesregierung beispielsweise in zahlreichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen die Pflicht, beglaubigte Kopien oder Originalurkunden einzureichen entfallen. Künftig reichen in der Regel einfache Kopien. Ebenso werde in vielen Gesetzen die bisher erforderliche Schriftform (mit eigenhändiger Unterschrift) durch die elektronische Form ersetzt (E-Mail oder Online-Formular). Ebenso sieht die Föderale Modernisierungsagenda vor, dass auf die Vorlage von Registerauskünften verzichtet wird. Diese sollen künftig elektronisch durch die Behörden abrufbar sein.
„Wir müssen Verwaltung konsequent vom Bürger her denken“, so Geue weiter. „Dazu brauchen wir Beschleunigungsgesetze vom Bund und eine enge Zusammenarbeit bei digitalen Lösungen mit dem Bund und den Ländern.“
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