ThüringenGerichtskostenvorschuss online bezahlen
Den nächsten Schritt bei der Digitalisierung geht die Thüringer Justiz. Wie das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz mitteilt, können ab dem 1. Dezember 2022 elektronische Kostenmarken insbesondere zur Zahlung von Gerichtskostenvorschüssen verwendet werden. Die Marken können die Bürgerinnen und Bürger auf einer gemeinsamen Internet-Seite von Bund Ländern erwerben und elektronisch an die Gerichte übertragen. Die Kostenmarken können mit frei wählbaren Nennbeträgen und in beliebiger Stückelung auch auf Vorrat erworben werden. Gezahlt werde entweder per Kreditkarte oder per Überweisung. Wird ein Ausdruck der elektronischen Kostenmarke oder die Kostenmarkennummer bei einer Justizbehörde eingereicht, prüfe die zuständige Geschäftsstelle, ob die Kostenmarke bereits bezahlt wurde. Ist dies der Fall, werden die Marken entwertet und der Zahlungseingang in der Gerichtsakte registriert. Wann eine per Überweisung gezahlte Kostenmarke im System als bezahlt gilt, hänge von den jeweiligen Banklaufzeiten ab. Bei Kostenmarken, die mit einer Kreditkarte gekauft werden, könne die jeweilige Behörde sofort nach Erhalt und Entwertung die Arbeit aufnehmen. Zugelassen ist die elektronische Kostenmarke laut Ministerium zum Beispiel für die Zahlung von Vorschüssen für alle Gerichtskosten und Justizverwaltungskosten der Gerichte in Thüringen, Geldstrafen, Geldbußen sowie Ordnungs- und Zwangsgelder und der Justizverwaltung zuerkannten Geldauflagen, soweit diese Forderungen nicht durch die Justizzahlstelle eingezogen werden.
Das System ergänze den bereits bestehenden elektronischen Rechtsverkehr. Bislang werden Vorschüsse entweder per Überweisung oder hauptsächlich mittels so genannter Gerichtskostenstemplerabdrucke eingezahlt. Dieses papierverbundene Verfahren werde nun durch ein digitalisiertes ersetzt, was insbesondere in eiligen Fällen vorteilhaft sei. Wartezeiten und die Abhängigkeit von Öffnungszeiten werden reduziert.
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