ThüringenJuristische E-Klausur als Standortvorteil
Eine Änderung im Deutschen Richtergesetz stellt es den Ländern frei zu bestimmen, ob der juristische Nachwuchs staatliche Prüfungen in elektronischer Form abgelegen darf. Thüringen bietet den Kandidatinnen und Kandidaten der zweiten juristischen Staatsprüfung schon seit Dezember 2022 die Möglichkeit, ihre Aufsichtsarbeiten an bereitgestellten Laptops anzufertigen. Wie das Justizministerium berichtet, konnte das Angebot einer E-Klausur seit Februar 2024 auf die staatliche Pflichtfachprüfung ausgeweitet werden. Dabei profitierten die Kandidatinnen und Kandidaten von den guten Erfahrungen mit der elektronischen Klausur, die in der zweiten juristischen Staatsprüfung gesammelt werden konnten.
„Die elektronische Klausur hat in Thüringen alle Beteiligten von Anfang an durch große Verfahrenssicherheit und einfache Anwendung überzeugen können“, betonte Thüringens Justizministerin Doreen Denstädt. „Mit der Einführung nun auch im ersten Examen schreiben wir die Erfolgsgeschichte Thüringens bei der Digitalisierung der juristischen Ausbildung fort.“ Denstädt betonte zugleich den Vorteil des neuen Verfahrens im Kampf um die besten Köpfe: „Im Wettbewerb um die qualifiziertesten jungen Juristinnen und Juristen können wir mit dem Angebot des E-Examens in beiden juristischen Staatsprüfungen auf einen weiteren Standortvorteil Thüringens verweisen.“ Das Angebot in beiden Staatsprüfungen ist für die Kandidatinnen und Kandidaten freiwillig.
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