BerlinKeine fehlerhaften Upgrades
Laut einem Bericht des Tagesspiegel sind 30.000 PCs der Berliner Verwaltung im Zuge der Umstellung auf Windows 10 (wir berichteten) mit einem fehlerhaften Upgrade versehen worden. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport gibt in einer Stellungnahme zum Tagesspiegel-Artikel an, dass zu keinem Zeitpunkt fehlerhafte oder falsche Updates installiert worden seien. Bei den installierten Windows-10-Versionen handle es sich um zwei verschiedene Varianten: SAC und LTSC. Die Innenverwaltung hatte laut eigenen Angaben im Dezember 2018 allen Behörden den Einsatz der SAC-Variante empfohlen. Einige Behörden hätten sich jedoch für LTSC entschieden. Es werde angestrebt, nach der vollständigen Umstellung auf Windows 10 im Laufe des Jahres 2020 das Sicherheitsniveau des neuen Betriebssystems weiter anzuheben. Dies bedeute, dass alle Behörden mit LTSC-Versionen auf die Variante SAC wechseln. Durch den Einsatz von LTSC liegt laut Innensenat aber weder ein Datensicherheits- noch ein Datenschutzproblem vor.
Weiterhin liegen dem Innensenat laut eigenen Angaben zu Telemetriedaten bislang keine konkreten Hinweise über einen Datenabfluss vor. Um dies auch künftig zu verhindern, werde die IKT-Steuerung den Behörden Anfang Januar 2020 konkrete Sicherheitseinstellungen auf Basis aktueller Empfehlungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorschreiben.
Bürgerservice wird nicht eingeschränkt
Der Innensenat weist den im Tagesspiegel-Artikel unterstellten Vorwurf zurück, die Umstellung auf Windows 10 laufe fehlerhaft. Das Gegenteil sei der Fall. Oberste Priorität hätten für die Senatsverwaltung die Datensicherheit und der Service für die Bürger. Die Öffentlichkeit würde von der internen Umstellung in der Verwaltung nichts mitbekommen. Voraussetzung dafür sei, dass die in jeder Berliner Verwaltung für den Service der Bevölkerung verwendeten Fachverfahren reibungslos unter Windows 10 laufen. Das ist laut der Stellungnahme des Innensenats der Fall: 315 der 317 zentral bei der Innenverwaltung gemeldeten Fachverfahren seien Windows-10-lauffähig. Für die zwei übrigen Fachverfahren sei eine Übergangslösung gefunden. Eine Beeinträchtigung der Arbeit und damit ein Verlust an Service für die Bürger werde es nicht geben.
Zur Stellungnahme des Innensenats vom 6. Dezember 2019
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