BundesnetzagenturKonzept für die Kupfer-Glas-Migration

[26.01.2026] Die Bundesnetzagentur skizziert Bedingungen und Zeitpunkte für eine Abschaltung der Kupfernetze. So soll ein schneller, geordneter und wettbewerblicher Übergang auf flächendeckende Glasfaser ermöglicht werden. Stellungnahmen zum Konzept sind bis 16. März möglich.
Nahaufnahme einer Wiese, im Hintergrund eine Straße. Glasfaserkabel ragen aus der Erde.

Der Übergang von kupferbasierten Netzen hin zu Glasfasernetzen wird den Telekommunikationsmarkt in den kommenden Jahren stark prägen, prognostiziert die Bundesnetzagentur.

(Bildquelle: Christian Schwier/stock.adobe.com)

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) als unabhängige Regulierungsbehörde hat ein Konzept für den Übergang von herkömmlichen Kupferleitungen (DSL und VDSL) auf das Glasfasernetz vorgelegt. „Der Wechsel auf Glasfaser ist ein zukunftsorientiertes Internet-Upgrade für Deutschland. Kupfernetze können nur dann abgeschaltet werden, wenn nahezu flächendeckend Glasfaser verfügbar und der Wettbewerb auf den neuen Netzen gesichert ist. Der Prozess hin zur späteren Abschaltung des Kupfernetzes sollte daher starten, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen – unabhängig davon, welcher Netzbetreiber Glasfaser ausgebaut hat“, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. Wichtig sei auch, dass Verbraucherinnen und Verbraucher früh und ausführlich informiert würden: „Sie sollen auch in der Glasfaserwelt zwischen verschiedenen Anbietern und fairen Preisen wählen können.“

Geordneter, wettbewerblicher Übergang

Die Rentabilität von Investitionen in Glasfaser hänge unmittelbar davon ab, wie lange das Kupfernetz als parallele, konkurrierende Infrastruktur betrieben wird, so die BNetzA. Kupfernetze sollten daher abgeschaltet werden, sobald in einem Gebiet objektive Voraussetzungen bezüglich der Glasfaserabdeckung und des Dienstewettbewerbs erfüllt sind. Welcher Netzbetreiber in einem Gebiet das Glasfaser ausgebaut hat, sollte keine Rolle spielen. Konkret empfiehlt die Bundesnetzagentur gesetzliche Verankerung eines regelgebundenen Verfahrens zur Kupfernetz-Abschaltung. Diese sollte demnach eingeleitet werden können, wenn in einem Gebiet eine Mindestversorgung mit Glasfaser und geeignete Vorleistungsangebote vorhanden sind. Um den Migrationsprozess einzuleiten, sollten mindestens 80 Prozent der Haushalte und Unternehmen mit Glasfaser bis in die Wohnung (FttH) versorgt sein, zum Zeitpunkt der tatsächlichen Abschaltung sollte prinzipiell eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser vorliegen.

Übergeordneter Migrationsplan erforderlich

Ein „geeignetes Vorleistungsangebot“ bedeutet, dass ein Zugang für Drittanbieter zum Glasfasernetz besteht (Open Access). Dieser Zugang sollte aus Sicht der Bundesnetzagentur in technischer, prozessualer und preislicher Hinsicht für alle Glasfasernetze einheitlichen Prinzipien folgen. Mindestens 24 Monate vor der tatsächlichen Abschaltung sollte die Vermarktung kupferbasierter Angebote enden. Weitere mindestens zwölf Monate vor diesem Vermarktungsstopp sollte eine Anzeige zur Abschaltung des Kupfernetzes erfolgen.

Aus Sicht der Bundesnetzagentur sollte es einen übergeordneten Migrationsplan für die gesamte Bundesrepublik geben. Dieser sollte mindestens den vorgesehenen Start des ersten und das avisierte Ende des letzten Migrationsprozesses sowie Meilensteine enthalten.

Die BNetzA sieht das jetzt vorgelegte Regulierungskonzept als einen Beitrag zur Kupfer-Glas-Migration – ein Gesamtkonzept zu erarbeiten sei eine vielschichtige Aufgabe, die noch nicht abgeschlossen sei. Bis zum 16. März sind Akteure eingeladen, zum Regulierungskonzept Stellung zu nehmen.





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