Schleswig-HolsteinMeilenstein für Digitale Justiz
In Schleswig-Holstein sind nun alle Fachgerichtsbarkeiten vollständig auf die elektronische Aktenführung umgestellt. Nach der Arbeitsgerichtsbarkeit, die bereits seit 2019 elektronische Akten führt, sind im Jahr 2021 schon die Sozialgerichte, das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht mit der E-Akte gestartet. Nun kam auch das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hinzu. Damit sei die Schleswig-Holsteinische Justiz bei der Digitalisierung bundesweit ein Vorreiter, sagte Justizminister Claus Christian Claussen. Die Digitalisierung der Justiz sei wohl das größte Modernisierungsprojekt, das in der Justiz jemals durchgeführt worden sei, um den „Rechtsstaat fit für die Zukunft zu machen“. Die Erfahrungen aus der Arbeitsgerichtsbarkeit und den anderen Fachgerichtsbarkeiten zeigten, dass sich der Aufwand lohne. Nach der schwierigen Umstellungsphase wolle dort niemand zur Papierakte zurück, so Clausen. Von Vorteil war nach Auffassung des Ministers auch, dass Schleswig-Holstein als einziges Bundesland für den Bereich der Arbeitsgerichte die verpflichtende elektronische Einreichung auf den 1. Januar 2020 vorgezogen habe. Dadurch seien viele Erkenntnisse gesammelt worden, die für die jetzt zum 1. Januar 2022 bundesweit und für alle Verfahrensordnungen in Kraft tretende Einreichungspflicht wertvoll seien. Aufgrund der schleswig-holsteinischen Erfahrungen sei es möglich gewesen, etwaige Stolpersteine durch Anpassung der bundesweiten Regelungen zu beseitigen, betonte Claussen. Im nächsten Jahr soll auch die ordentliche Gerichtsbarkeit mit der E-Akte starten – zunächst bei den Landgerichten und dem Oberlandesgericht in Zivilverfahren, ab 2023 dann bei den Amtsgerichten.
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