SchweizMit E-Vignette auf die Autobahn

[11.08.2023] In der Schweiz können Autofahrerinnen und Autofahrer die erforderliche Vignette für die Autobahnnutzung jetzt auch in elektronischer Form erwerben und online bezahlen. Die Eröffnung eines Nutzerkontos ist nicht erforderlich.

Seit dem 1. August 2023 können Autofahrer in der Schweiz mit E-Vignette auf die Autobahn. Wie das Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) mitteilt, wird damit die klassische Klebevignette um eine elektronische Form ergänzt. Während die Klebevignette an das Fahrzeug gebunden ist, sei die E-Vignette mit dem Kfz-Kennzeichen verknüpft. Sie kann zeit- und ortsunabhängig gekauft werden, auch für Wechselschilder werde nur noch eine E-Vignette benötigt, statt wie bislang eine Klebevignette für jedes Fahrzeug. Es müsse auch keine neue Vignette bezogen werden, wenn im Verlauf des Jahres ein neues Fahrzeug gekauft wird, sofern das gleiche Kfz-Kennzeichen benutzt wird. Ebenso entfalle eine Neubeschaffung bei Scheibenbruch.
Die neue E-Vignette kann über das Via Portal erworben und online bezahlt werden. Für den Kauf seien lediglich drei Informationen notwendig: die Fahrzeugkategorie, das Zulassungsland und das Kfz-Kennzeichen. Die Eröffnung eines Nutzerkontos und die Eingabe von Informationen zur Person (Kaufende oder Lenkende) seien nicht erforderlich. Freiwillig kann die Option „öffentlich einsehbar“ aktiviert werden. Das ermögliche die Prüfung, ob für ein Kfz-Kennzeichen eine gültige E-Vignette vorliegt. Dies sei vor allem dann nützlich, wenn ein Fahrzeug von mehreren Personen gelenkt wird. Ebenfalls ist laut BAZG ein einmaliger Kontrollschildwechsel pro E-Vignette erlaubt – etwa wenn ein Fahrer oder eine Fahrerin in einen anderen Kanton umzieht. Optional können sich Interessierte außerdem unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse eine Quittung des E-Vignettenkaufs zustellen lassen. Der Umtausch einer Klebevignette in eine E-Vignette sei nicht möglich.
Die Registrierung auf dem ePortal des Bundes empfiehlt sich laut BAZG beispielsweise für die Halter und Halterinnen mehrerer vignettenpflichtiger Fahrzeuge. Denn nach einmaliger Registrierung im ePortal werde eine Zusatzfunktion zum Kauf mehrer Vignetten freigeschaltet.
Die Kontrolle einer E-Vignette erfolgt an der Grenze durch die Mitarbeitenden des BAZG und im Inland durch die Kantonspolizei anhand stichprobenartiger Abfragen der Kfz-Kennzeichen, erklärt das Bundesamt abschließend.



Stichwörter: Panorama, International, Schweiz


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