Nordrhein-WestfalenModernisierung des Hinterlegungsrechts
Unter anderem zur Abwendung einer Zwangsvollstreckung, zur Erfüllung von Verbindlichkeiten und zur Sicherung von Vermögenswerten können bei den Amtsgerichten Geldbeträge, Wertpapiere oder Wertgegenstände hinterlegt werden. Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat nun Regelungen für die Modernisierung dieses so genannten Hinterlegungsrechts erarbeitet.
Wie das Ministerium meldet, sieht die Reform im Kern vor, für diesen Rechtsbereich den elektronischen Rechtsverkehr sowie die elektronische Akte einzuführen. Die Anwenderfreundlichkeit des Gesetzes soll unter anderem durch Aufhebung überflüssiger Regelungen erhöht werden. Des Weiteren soll die Hinterlegung von Bargeld nur noch in Einzelfällen möglich sein und der Zahlungsverkehr ansonsten an die heutige Zeit angepasst werden. Durch Bürokratieabbau soll das Verwaltungsverfahren zudem insgesamt beschleunigt werden.
Justizstaatssekretär Dirk Wedel erklärt: „Mit der Reform des Hinterlegungsgesetzes gehen wir einen weiteren Schritt hin zur Effizienzsteigerung und Verwaltungsvereinfachung. Künftig wird es den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen möglich sein, auch Hinterlegungen elektronisch von zu Hause aus abzuwickeln.“
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