Niedersachsen100 Millionen für Verwaltungsdigitalisierung

100 Millionen Euro sollen aus dem Förderpaket des Bundes für die Verwaltungsdigitalisierung nach Niedersachsen fließen.
(Bildquelle: PEAK Agentur für Kommunikation)
Das Ministerium für Inneres und Sport hat jetzt für das Land Niedersachsen ein Verwaltungsabkommen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zwischen Bund und Ländern abgeschlossen. Dadurch können insgesamt etwa 100 Millionen Euro an Fördergeldern aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket des Bundes nach Niedersachsen fließen, teilt das Ministerium mit. Die Gelder sollen in erster Linie im Bereich der Gesundheitsleistungen eingesetzt werden, für die Niedersachsen die Federführung bei der Entwicklung hinsichtlich des Einsatzes in allen 16 Bundesländern übernommen hat. Es handle sich hier um Anträge für Verwaltungsleistungen, wie beispielsweise Leistungen zum Infektionsschutz, Schwerbehindertenausweis, Sozialleistungen zur Gesundheit, Bestattung, Eingliederungshilfe oder Gesundheitsleistungen für bestimmte Zielgruppen. Zudem habe Niedersachsen mit dem Bund ein Nachnutzungsprojekt vereinbart, um die schon in anderen Bundesländern entwickelten Online-Dienste in weiteren Bereichen künftig auch in Niedersachsen nutzbar zu machen.
Möglichst viele Dienste verfügbar machen
Der niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, betont die Notwendigkeit dieser Investitionen: „Wir nutzen die Bundesmittel für zusätzliche Digitalisierungsangebote und wollen den Kommunen möglichst viele Online-Dienste durch das so genannte Nachnutzungsprojekt zugänglich machen – also auch Leistungen wie BAföG-Anträge oder Anträge für das Arbeitslosengeld II. Gleichzeitig soll das Verwaltungsabkommen die länderübergreifende, einheitliche Digitalisierung von Behördenleistungen weiter fördern. Das System ‚Einer für Alle‘ garantiert dabei einen optimalen Informationsaustausch zwischen den Ländern und dem Bund, sodass wir hier zukünftig mehr Einheitlichkeit erreichen können.“
Die niedersächsische Ministerin für Gesundheit, Soziales und Gleichstellung, Carola Reimann, ist überzeugt: „Gerade während der Corona-Pandemie zeigt sich, wie wichtig der digitale, nutzerfreundliche und barrierefreie Zugang zu Verwaltungsleistungen ist. Die Corona-Pandemie erfordert noch stärkere Investitionen in die Digitalisierung – durch diese zur Verfügung gestellten zusätzlichen Mittel können wir das Tempo bei der flächendeckenden Umsetzung weiter erhöhen. Das erspart manch weiten Weg und senkt in Corona-Zeiten die Kontakte und somit das Infektionsrisiko.“
Modell „Einer für alle“
Die IT-Dienstleistungsunternehmen des Landes und der Kommunen sollen in die Umsetzung maßgeblich eingebunden werden, informiert das niedersächsische Ministerium. Eine wichtige Rolle komme dabei dem Unternehmen GovConnect zu, an dem sich das Land im Jahr 2020 beteiligt habe und das als Dienstleister für alle Kommunen zur Verfügung stehe. Die Bereitstellung der Konjunkturgelder sei mit der Verpflichtung verbunden, bei der OZG-Umsetzung nach dem Modell „Einer für alle“ zusammenzuarbeiten. Wenn also zum Beispiel Niedersachsen eine Verwaltungsleistung digitalisiert, wird diese Software mit den anderen Ländern und dem Bund geteilt. Diese Zusammenarbeit soll mit dem unterzeichneten Verwaltungsabkommen nun konkret ausgestaltet und auf ein rechtliches Fundament gesetzt werden.
Kommunen werden beteiligt
Für die niedersächsische Landesregierung würden das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport sowie das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung als zuständige Ressorts die Verpflichtungen aus dem Verwaltungsabkommen umsetzen. Bei der Umsetzung sei zudem eine intensive Beteiligung der Kommunen geplant, damit die Perspektiven und Erfahrungen aus der Praxis von Anfang an eingebunden werden.
„Wir sind derzeit dabei, die vorliegenden Ideen zur Umsetzung der Konjunkturmittel zu sichten und mit dem Bund die Möglichkeiten zur Förderung auszuloten“, betont der IT-Bevollmächtigte der Landesregierung, Horst Baier. „Um möglichst viele Mittel nach Niedersachsen zu holen, müssen aber auch ausreichende Personalkapazitäten beim Land und bei den Dienstleistern zur Verfügung stehen. Dies wird noch eine große Herausforderung, zumal die Projekte bis Ende 2022 umgesetzt sein müssen.“
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