Nordrhein-WestfalenRegisterfachverfahren bewährt sich
Das Registerfachverfahren AuRegis soll künftig bundesweit die bisher bei Handelsregistereintragungen genutzten Fachverfahren AUREG (Berlin, Brandenburg, Hansestadt Bremen und Schleswig-Holstein) und RegisSTAR (Nordrhein-Westfalen und alle übrigen Länder) ablösen.
AuRegis wurde in Nordrhein-Westfalen als erstes Fachverfahren nach den Kriterien einer Service-orientierten Architektur (SOA) realisiert und kommt dort seit Sommer 2023 im Amtsgericht Coesfeld zum Einsatz. Bislang sind die Erfahrungen der Anwenderinnen und Anwender mit der neuen Software überwiegend positiv, wie Nordrhein-Westfalens Staatssekretärin der Justiz Daniela Brückner bei einem Besuch im Amtsgericht erfuhr. Insbesondere mit der Bedienfreundlichkeit und der Übersichtlichkeit des Kernsystems AuRegis zeigten sich die Nutzenden zufrieden. Derzeit wird nach Angaben des nordrhein-westfälischen Justizministeriums daran gearbeitet, die derzeit noch auftretenden Probleme so zu verringern, dass der Pilotbetrieb beim Amtsgericht Coesfeld demnächst in den Regelbetrieb übergehen kann.
„Es freut mich sehr, dass das Amtsgericht Coesfeld mit der Pilotierung des Fachverfahrens AuRegis begonnen hat und dass dieser Start – wie wir nunmehr feststellen können – erfolgreich ist“, so Justizstaatssekretärin Brückner. „Das stimmt mich zuversichtlich, dass Nordrhein-Westfalen schon bald den anderen Bundesländern eine Service-orientierte Software-Architektur für die Handelsregister zur Verfügung stellen kann.“
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