IT-PlanungsratWeichenstellung für modernen Föderalismus

[20.06.2024] Als zentrales Steuerungsgremium für die Digitalisierung der Verwaltung gestaltet der IT-Planungsrat den organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmen der Verwaltungsdigitalisierung. In seiner letzten Sitzung traf das Gremium weitreichende Beschlüsse, die bei der Umsetzung zu mehr Tempo und Effizienz führen sollen.
Gruppenfoto: Teilnehmende der IT-Planungsrats-Klausurtagung auf der Außentreppe eines Gebäudes.

Mehr Strukturen für Zusammenarbeit, um effektiver und schneller zu werden – das hat sich der IT-Planungsrat bei seiner Klausurtagung vorgenommen.

(Bildquelle: FITKO)

In seiner dritten Klausurtagung und der darauffolgenden 44. Sitzung geht der IT-Planungsrat laut eigenen Angaben konkrete Umsetzungsschritte für ein arbeitsteiliges Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen sowie mit den Fachministerkonferenzen. Unter der Leitung des diesjährigen Vorsitzenden, Bundes-CIO Markus Richter, kamen die Mitglieder des IT-Planungsrats am 18. und 19. Juni 2024 zusammen, um die strategischen Ausrichtung des Gremiums im Rahmen der ersten föderalen Digitalstrategie zu schärfen. „Dem IT-Planungsrat ist ein wichtiger Schritt gelungen: Wir erweitern die föderale Arbeitsteilung, schaffen schlankere Arbeitsstrukturen und -prozesse und nehmen unsere Rolle als Gestalter der einheitlichen IT-Architektur auch mit Wirkung auf übergreifende Fachstandards wahr. Wir fühlen uns in Zeiten von Krisen mehr denn je verpflichtet, unseren Beitrag zur Stärkung des Vertrauens in den Staat zum Wohle von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zu leisten“, so Richter.

Standardisierte IT-Strukturen

Eine Arbeitsteilung im Föderalismus ist für den IT-Planungsrat ein wichtiger Hebel, um Synergien zu nutzen, Doppelstrukturen zu vermeiden und Ressourcen zu schonen. So soll die Digitalisierung der Verwaltung schneller und effektiver vorangetrieben werden. Konkret will der IT-Planungsrat seine gestalterische Rolle künftig stärker nutzen und fachlich IT‑Datenstandards zur Unterstützung der Fachministerkonferenzen sowie standardisierte E-Government- und IT-Infrastrukturen in Bund, Ländern und Kommunen vorgeben. Die Arbeitsteilung soll sich auch in den Verwaltungsstrukturen widerspiegeln, um automatisierte Prozesse und eine arbeitsteilige Organisation aller föderalen Ebenen zu ermöglichen.

EfA-Prinzip gilt auch für die Zusammenarbeit in vielen Bereichen

Der kürzlich im OZG-Änderungsgesetz zum Datenschutz definierte Grundsatz „Einer prüft für alle“ soll darüber hinaus auch für Barrierefreiheit und IT-Sicherheit angewendet werden. „Niemand von uns kann die Komplexität der digitalen Verwaltung allein bewältigen. Deshalb setzen wir im IT-Planungsrat stärker auf eine Leitlinien-basierte Zusammenarbeit und das Prinzip Einer für Alle. Wir haben im Rahmen unserer föderalen Digitalstrategie vereinbart, dass wir mit einer standardisierten IT-Infrastruktur und E-Government-Architektur die Voraussetzungen schaffen, für die bessere Zusammenarbeit und Weiterentwicklung der Strukturen der Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen“, ergänzt Ina-Maria Ulbrich, Landes-CIO in Mecklenburg-Vorpommern.

Schneller durch gemeinsame Finanzierung

Die Finanzierung der Fokusleistungen nach dem Prinzip Einer für Alle werde künftig gemeinschaftlich aus dem Budget des IT-Planungsrats getragen. Die Länder setzen mit diesem Beschluss ein deutliches Zeichen, den Roll-out der vorbereiteten Leistungen und damit die digitale Transformation der Verwaltung zu beschleunigen. Um innovative Ideen der Mitglieder stärker zu treiben, sollen künftig auch „Koalitionen der Willigen“ mit finanziellen Mitteln durch die FITKO unterstützt werden, wenn sie zur Umsetzung der strategischen Ziele des Gremiums beitragen. Dafür will die FIKTO bis zur Herbstsitzung geeignete Kriterienvorschläge formulieren.

Partizipation bei Schwerpunktthemen

Für die Weiterentwicklung der föderalen Digitalstrategie sollen alle Umsetzungsebenen und Stakeholder, vor allem aus den Fachministerkonferenzen, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger, Dienstleister und Unternehmen in die weitere Konsultation eingebunden werden. Die in der Klausur im Herbst 2022 gebildeten fünf Schwerpunktthemen werden Partizipationsformate zu folgenden Themen anbieten: digitale Infrastruktur; digitale Transformation; digitale Anwendungen; Datennutzung sowie Informationssicherheit. Die FITKO wird diese Schwerpunktthemen unterstützen, um sie mit den Beteiligten und Nutzenden der digitalen Verwaltung in den Austausch zu bringen.

Zentrale Anlaufstelle für Verwaltungs-IT-Lösungen

Zudem will die FITKO mit dem Marktplatz der Zukunft künftig vier bestehende Marktplätze des IT-Planungsrats zusammenfassen. Der einheitliche Marktplatz soll einerseits informieren und in einem Schaufenster die bestehenden Angebote von öffentlichen und privaten IT-Dienstleistern strukturiert zeigen, um dadurch die Markterkundung für öffentliche Verwaltungen zu vereinfachen. Bestehende Marktplätze sollen dabei aber nicht abgeschaltet werden. Der künftige Marktplatz soll auch Lösungen wie OZG-Leistungen oder Basiskomponenten zur Bestellung bereitstellen sowie als Kommunikationskanal zwischen den Anbietern und Nutzern als auch innerhalb der Nutzerschaft als Community dienen. Ebenso ist die schrittweise Zusammenführung mit dem Cloud-Service-Portal vorgesehen. „Unser Ziel ist es, mit dem Marktplatz der Zukunft eine zentrale Anlaufstelle für IT-Lösungen zu schaffen, die sowohl öffentliche als auch private Angebote umfasst. Den Vorschlag haben wir zwischen Databund, proVitako, govdigital und der FITKO entwickelt. Wenn alles klappt, kann der Marktplatz der Zukunft bereits 2025 umgesetzt werden“, erklärt FITKO-Präsident André Göbel.



Stichwörter: Politik, FITKO, IT-Planungsrat


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