BundesratsinitiativeEntlastungspaket für die Sozialverwaltung

Im Bundesrat wird heute unter anderem über mögliche Entlastungen für die Sozialverwaltung beraten.
(Bildquelle: Bundesrat/Frank Bräuer)
Dafür bringen die Bundesländer Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen ein umfassendes Entlastungspaket zur Modernisierung der Sozialverwaltung in die heutige (6. März 2026) Bundesratssitzung ein. Mit der Initiative sollen konkrete Gesetzesänderungen angestoßen werden, die auch die Digitalisierung der Verwaltung voranbringen können. Entwickelt wurde das Entlastungspaket unter Federführung Hamburgs, auf der 102. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) 2025 wurde es von allen Ländern einstimmig beschlossen. Hamburg wurde beauftragt, die Vorschläge über eine Bundesratsinitiative in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.
Die Initiative steht in engem Zusammenhang mit den Vorschlägen der Sozialstaatsreformkommission. Dazu gehört unter anderem die Bündelung steuerfinanzierter Sozialleistungen, Rechtsvereinfachung, vereinheitlichte Einkommensbegriffe sowie konsequente Digitalisierung. Angestrebt wird ein modernes Sozialleistungssystem mit weniger Schnittstellen, klareren Zuständigkeiten und Leistungen, die perspektivisch stärker aus einer Hand kommen – vor Ort und digital.
Maßnahmen, die schnell wirken sollen
Insgesamt 24 sogenannte „Quick Wins“ sollen unmittelbar wirken und den Zugang zu Leistungen spürbar erleichtern – durch Vereinfachungen im Verwaltungshandeln und durch Digitalisierung. So sollen beispielsweise rechtliche Grundlagen dafür geschaffen werden, dass Einkommens- und Leistungsdaten künftig automatisiert und datenschutzkonform zwischen öffentlichen Stellen abgerufen werden können. Bürgerinnen und Bürger müssen dieselben Angaben dann nicht mehrfach einreichen.
Papierformulare sollen durch digitale Kommunikation ersetzt werden, so sollen Meldungen an Krankenkassen und andere Leistungsträger künftig elektronisch erfolgen. Auf diese Weise sollen Verfahren beschleunigt und Fehlerquellen reduziert werden. Weitere geplante Maßnahmen betreffen den Ersterhebungsgrundsatz – auch im Asylbewerberleistungsgesetz – und die Einführung der Textform und Vereinfachung bei Formverstößen hinsichtlich der Leistungsvereinbarung in der Eingliederungshilfe.
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