NKRGutachten zum Datenrecht

[22.07.2026] Für den Zugang zu Daten und ihre Nutzung besteht inzwischen eine hochkomplexe Regelungslandschaft, in der sich selbst Fachleute kaum noch sicher bewegen können. Das belastet Unternehmen wie Verwaltungen. Der NKR empfiehlt systematische Überprüfungen und ein modulares Datengesetzbuch.
Lutz Goebel

„Wer Daten nutzen will, braucht einen Rechtsrahmen, der verständlich, praktikabel und verlässlich ist“, betont der NKR-Vorsitzende Lutz Goebel.

(Bildquelle: NKR)

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat ein Gutachten zum Datenrecht – also dem Rechtsrahmen für maschinenlesbar codierte Informationen – in Deutschland vorgelegt. Demnach sieht der NKR grundlegende Bündelungs- und Vereinfachungsmöglichkeiten, insbesondere bei Vorgaben für den Datenschutz und die Datenwirtschaft. Das Gutachten empfiehlt, datenrechtliche Vorgaben stärker zu bündeln, Bürokratie abzubauen und den Vollzug deutlich praxistauglicher zu gestalten. Dabei gelte es, den Zugang zu und die Nutzung von Daten zu erleichtern, ohne hohe Datenschutzstandards infrage zu stellen.

Unklarheiten als Innovationshemmnis

Hintergrund für die Erstellung des Gutachtens ist laut NKR die in den vergangenen Jahren stark gewachsene Komplexität des Datenrechts. Der NKR sieht darin zunehmend ein Innovations- und Wettbewerbshemmnis. „Die Probleme entstehen häufig nicht durch einzelne große Gesetze, sondern durch die Summe vieler kleiner Pflichten, Nachweise und paralleler Verfahren. Gerade kleine Unternehmen, Start-ups oder Vereine stoßen hier schnell an ihre Grenzen. Gleichzeitig bindet die Komplexität enorme Ressourcen in der Verwaltung“, erläutert NKR-Mitglied Malte Spitz. Damit Deutschland hier aufholen kann, müssten die bestehenden Reibungsverluste im System endlich ernsthaft angegangen werden – und zwar nicht nur für neue Gesetze, sondern vor allem beim bestehenden Recht.

Das Gutachten empfiehlt deshalb, die bislang zersplitterten datenrechtlichen Regelungen langfristig in einem modular aufgebauten Datengesetzbuch zusammenzuführen; es konzentriert sich auf die Spielräume, die die europäischen Vorgaben Deutschland lassen. Ergänzend fordert der NKR eine systematische Überprüfung des bestehenden Rechts auf übermäßige Bürokratie, redundante Pflichten und widersprüchliche Vorgaben.

Komplexe Anforderungen – hohes Vereinfachungspotenzial

Begleitend zur rechtswissenschaftlichen Analyse des Gutachtens, die durch Professor Moritz Hennemann von der Universität Freiburg, Professor David Roth-Isigkeit von der Universität Speyer und Professorin Christiane Wendehorst von der Universität Wien erarbeitet wurde, hat das Zentrum für Legistik beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) Interviews mit Unternehmen und öffentlichen Stellen durchgeführt, um konkrete Praxisprobleme sichtbar zu machen. Dabei zeigte sich unter anderem, dass identische Informationen teilweise mehrfach an unterschiedliche Behörden gemeldet werden müssen und kleine Unternehmen häufig an der Komplexität der Vorgaben scheitern. Gleichzeitig wurden erhebliche Vereinfachungspotenziale identifiziert – etwa durch Standardisierung, digitale Verfahren und die stärkere Nachnutzung bereits vorhandener Daten.





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