Digitale RechtsantragstelleAmtsgericht Hanau ist Pilotgericht für Hessen

[19.03.2025] Das Amtsgericht Hanau ist hessisches Pilotgericht für die Digitale Rechtsantragstelle – einem Vorhaben des Bundesministeriums der Justiz, das gemeinsam mit den Justizministerien der Partnerländer umgesetzt wird.
Ein Mann und zwei Frauen in förmlicher, dunkler Kleidung stehen nebeneinander.

Hessens Justizminister Christian Heinz hat das Amtsgericht Hanau besucht.

(Bildquelle: HmdJ)

Jedes Amtsgericht hat eine physische Rechtsantragstelle, die einen niedrigschwelligen Zugang zur Justiz bietet. Hier erhalten Bürgerinnen und Bürger verlässliche Informationen und Unterstützung, beispielsweise beim Einreichen von Klagen, beim Stellen von Anträgen und bei der Formulierung anderer förmlichen Erklärungen. Mit dem Internetportal service.justiz.de als digitaler Rechtsantragstelle soll eine nutzerfreundliche Alternative zur physischen Rechtsantragstelle geschaffen werden, die einen vergleichbar niedrigschwelligen Zugang zu verlässlichen Rechtsinformationen liefert. Schon jetzt ist es möglich, Anträge auf beispielsweise Beratungs- und Prozesskostenhilfe online auszufüllen und dann mit einem Justizpostfach, zum Beispiel einem elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO), an das zuständige Amtsgericht zu übermitteln. Umgesetzt wird das Projekt Digitale Rechtsantragstelle vom DigitalService des Bundes gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ), den Justizministerien der Partnerländer und den Partnergerichten.

Effizientere Arbeitsabläufe

Eines dieser Partnergerichte ist das Amtsgericht Hanau. Hessens Justizminister Christian Heinz hat es nun besucht und sich mit der Direktorin Clementine Englert zur Digitalen Rechtsantragstelle ausgetauscht. „Das Amtsgericht Hanau ist Pilotgericht für Hessen beim Projekt Digitale Rechtsantragstelle. Damit gehört es zu den 18 Gerichten in Deutschland, die über Projektarbeitsgruppen bei der Entwicklung des Projekts auf Bundesebene mitwirken. Dadurch trägt das Amtsgericht Hanau aktiv dazu bei, dass die digitale Antragstellung so einfach wie möglich gestaltet wird, damit sie auch für Bürgerinnen und Bürger ohne juristischen Hintergrund intuitiv möglich ist“, so der Justizminister. Neben einem bürgerfreundlichen Antragssystem ist es auch ein Ziel der Digitalen Rechtsantragstelle, die Arbeitsabläufe bei den Amtsgerichten effizienter zu gestalten und die Bediensteten zu entlasten.





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