GesetzgebungAuftakt für den Digitalcheck

Mit einer digitalen Auftaktveranstaltung für die Bundesministerien ist Ende November 2022 der Digitalcheck gestartet.
(Bildquelle: Benedikt Liebig, DigitalService)
Voraussetzung für eine erfolgreiche Digitalisierung ist ein digitaltaugliches Recht, das einen durchgängig digitalen und nutzerfreundlichen Vollzug sicherstellen kann. Um die Qualität der Gesetzgebung in dieser Hinsicht zu verbessern, soll eine Überprüfung auf Digitaltauglichkeit bereits frühzeitig im Gesetzgebungsverfahren stattfinden. Die Bereitstellung eines solchen Digitalchecks für Gesetzesvorhaben durch die Bundesregierung ist auch Gegenstand des Koalitionsvertrags der Regierungsparteien. Anlässlich der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 hatte Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach Kritik am Vorgehen der Berliner Ampelkoalition formuliert (wir berichteten). Viele der beschlossenen Regelungen seien digital nicht vernünftig umsetzbar, so die Ministerin, die vehement forderte, dass „die Bundesregierung die Digitalisierung checkt.“
Nun fand die Auftaktveranstaltung für den Digitalcheck in den Bundesministerien statt, wie das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) auf seiner OZG-Informationsseite bekannt gab. Dabei legten das BMI, eine interministerielle Arbeitsgruppe mit Vertretern aus vier für die bessere Rechtsetzung strategisch relevanten Ressorts, der Nationale Normenkontrollrat (NKR) sowie der bundeseigene DigitalService Hintergründe, Inhalte und künftige Schritte dar und beantworteten Fragen.
Der Digitalcheck soll den Verfassern von Gesetzestexten der Bundesregierung – den so genannten Legisten – geeignete Prozesse, Methoden und Kompetenzen für die Erarbeitung digitaltauglicher Regelungen an die Hand geben. Dabei sollen insbesondere digital- und praxistaugliche sowie nutzerorientierte Prozesse und Problemlösungen für Gesetzgebungsvorhaben aus Sicht der Legisten erarbeitet werden. Um das Thema wie auch die Diskussion darüber zu vertiefen, wurden mit den Bundesministerien bereits weitere Termine vereinbart. Dabei soll dann auch auf die unterschiedlichen Anforderungen und Fragen der Ressorts eingegangen werden.
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