Bayern/BundAusbau der Videoverhandlungen
Das Bundesjustizministerium plant den Ausbau der Videokonferenztechnik an den Zivilgerichten. Nun äußerte sich Bayerns Justizminister Georg Eisenreich zum dazu vorliegenden Referentenentwurf. Demnach seien Videoverhandlungen im Zivilverfahren bereits durch das geltende Recht möglich. In Bayern gehörten sie längst zum Gerichtsalltag (wir berichteten). Seit Juli 2021 haben alle 99 bayerischen Gerichte Zugang zu einer Videokonferenzanlage, allein im Jahr 2022 wurden bayernweit mehr als 12.000 Videoverhandlungen durchgeführt. Eine Erweiterung der Möglichkeiten begrüßt Eisenreich jedoch. So sollen Gerichte künftig digitales Verhandeln anordnen können – und nicht wie bisher nur gestatten. Auch virtuelle Rechtsantragsstellen seien geplant. Die Vorschläge aus Berlin gingen also in die richtige Richtung.
Erhebliche Mehrkosten – Bund soll sich beteiligen
Die Neuregelung sieht allerdings – neben bereits zulässigen Tonaufzeichnungen – nun auch die Bild-Ton-Aufzeichnung der mündlichen Verhandlung und der Beweisaufnahme sowie deren Verschriftlichung vor. Die dadurch entstehenden Personal- und Sachkosten übersteigen „in ganz erheblichem Umfang die Schätzungen des Referentenentwurfs“, so Eisenreich. Er rechne mit einmaligen Zusatzkosten von rund 30 Millionen Euro und fortlaufenden Kosten von etwa vier Millionen Euro pro Jahr.
Die Digitalisierung sei ein großer personeller und finanzieller Kraftakt. Ein Teil der ständig wachsenden Aufgaben entstehe durch die Gesetzgebung des Bundes. Deshalb müsse sich der Bund angemessen an den Kosten beteiligen, betont der bayerische Justizminister. Schon das bisherige Angebot des Bundesjustizministers an die Länder für einen neuen Digitalpakt für die Justiz sei in jeder Hinsicht unzureichend gewesen. Nun wolle der Bund erneut ein Projekt mit erheblichen Mehrkosten für die Länder auf den Weg bringen, ohne sich angemessen an den Kosten zu beteiligen.
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