Cyber-SicherheitBSI setzt auf GroupAlarm

[15.12.2022] Bei schweren Cyber-Sicherheitsvorfällen warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) künftig via GroupAlarm alle relevanten Akteure. Die cloudbasierte Plattform von cubos Internet hat die entsprechende Ausschreibung gewonnen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) setzt künftig das cloudbasierte Alarmierungssystem GroupAlarm ein.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) setzt künftig das cloudbasierte Alarmierungssystem GroupAlarm ein.

(Bildquelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI))

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) setzt ab sofort das cloudbasierte Alarmierungssystem GroupAlarm ein. Wie das BSI mitteilt, soll über die Plattform für Kritische Infrastrukturen die zeitgerechte Alarmierung aller relevanten Akteure bei schweren Cyber-Sicherheitsvorfällen stattfinden. „Dass die oberste Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes unsere Lösung GroupAlarm ausgewählt hat, wirkt für uns wie ein Ritterschlag“, sagt Hanno Heeskens, Geschäftsführer von Anbieter cubos Internet. „Ich glaube, es gibt keine Behörde oder Organisation in Deutschland, die strengere Kriterien für eine cloudbasierte Software anlegt. Wir haben mit GroupAlarm im Rahmen des Auswahlverfahrens alle Kriterien erfüllt und den Zuschlag erhalten. Das freut uns sehr.“
Zu den vom BSI geforderten Kriterien gehören unter anderem die Vorlage eines C5-Testates für Anbieter und Hoster und das Hosting innerhalb Deutschlands. Auch sollten die Alarmierungswege Telefon, SMS, E-Mail und Push-Nachricht per App und Pager abgedeckt sein. Es sollen Einzelpersonen ebenso wie definierte Gruppen in bestimmter Stärke, inklusive Vertretungsregelung und Quittierung, alarmiert werden können. Ebenso sollte ein eigener Workflow abzubilden und eine konfigurierbare Anzeige von Informationen mittels Alarmmonitor enthalten sein. Per REST-API sollten bestehende Systeme gekoppelt werden können. Unter Einhaltung des Datenschutzes sollte die Protokollierung aller Aktionen der Nutzer gewährleistet sein. Außerdem gehörten die Mandantenfähigkeit und Rollenvergabe, ein skalierbares Abrechnungsmodell unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten sowie Verfügbarkeit des cloudbasierten Alarmierungssystems von mindestens 99,9 Prozent im Jahresmittel zu den Auswahlkriterien des BSI.
Genau wie Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und Industrieunternehmen muss auch das BSI seinem Schutzauftrag bei kritischen Vorfällen gerecht werden, erklärt das Amt die Hintergründe. Es sei beispielsweise zum Aufbau und Betrieb des Nationalen IT-Krisenreaktionszentrums verpflichtet, um die Reaktion und Bewältigung von schweren Cyber-Sicherheitsvorfällen, besonderen Lagen und IT-Krisen zu gewährleisten. Eine der Kernaufgaben sei dabei die zeitgerechte Alarmierung aller wichtigen Akteure innerhalb und außerhalb der Funktionszeiten des BSI sowie über alle Standorte hinweg. Bislang sei die Alarmierung manuell erfolgt. Je nach Lage sei dies sehr zeitintensiv. Um besser zeitnah reagieren zu können, sollte ein cloudbasiertes Alarmierungssystem eingeführt werden. Als VdS 10000 zertifizierte, webbasierte Alarmierungs- und Kommunikationsplattform diene GroupAlarm der Bewältigung kleiner und großer Krisenfälle in allen Branchen – darunter Unternehmen, Flughäfen und nicht zuletzt Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Die Lösung werde nun auf einer eigenen Instanz für das BSI eingerichtet und soll auch von anderen Bundesbehörden genutzt werden können. 





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