BayernE-Akte an allen Landgerichten
In Bayern wird die elektronische Akte an sieben Zivil- und Familiengerichten erprobt. Mit dabei sind die Landgerichte Landshut, Regensburg und Coburg, seit Herbst 2019 das Amtsgericht Straubing, seit Sommer 2020 das Amtsgericht Dachau sowie seit diesem Jahr auch das Oberlandesgericht München und das Amtsgericht Regensburg. Wie das Bayerische Staatsministerium der Justiz mitteilt, ist die Pilotphase bei den Landgerichten bereits erfolgreich verlaufen. Deshalb soll für sie nun die Regeleinführung der E-Akte folgen. Bei den Landgerichten Ingolstadt und Weiden i.d.OPf. sei sie bereits regulär eingeführt, nun sei dieser Schritt auch am Landgericht Hof vollzogen worden. Bei neuen Zivilverfahren erster Instanz setze das Gericht jetzt nur noch elektronische Akten ein. Dies verkürze Verfahren, erspare Wartezeiten und könne in Zeiten der Pandemie auch die Gesundheit der Prozessbeteiligten schützen, erklärt Bayerns Justizminister Georg Eisenreich. Noch im Laufe dieses Jahres solle die Regeleinführung der E-Akte in Zivilverfahren an fünf weiteren bayerischen Landgerichten erfolgen. Neben der E-Akte setzt der Freistaat außerdem auf Videotechnik. Wie das Justizministerium mitteilt, steht seit Anfang Juli allen 99 bayerischen Gerichten eine Videokonferenzanlage zur Verfügung. Zudem werde die Videokonferenz-Software von Microsoft Teams für Videoverhandlungen eingesetzt (wir berichteten). Nach der erfolgreichen Pilotierung sei der Einsatz der Videosysteme bayernweit freigegeben, berichtet Eisenreich. Auf dem Weg zu einem modernen Zivilprozess sieht der Minister aber noch erheblichen Handlungsbedarf. Die Zivilprozessordnung sei für die Papierakte – nicht für die elektronische Akte – gemacht und bedürfe der Modernisierung. Vorschläge dazu lägen vor, nun fordert Eisenreich die Bundesjustizministerin zu schnellerem Handeln auf, denn die Justiz wolle die Chancen der Digitalisierung nutzen.
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