HessenE-Akte bei der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt pilotiert seit gestern (10. März 2022) die elektronische Akte. In der ersten Phase der Pilotierung nutzt eine Abteilung für allgemeines Strafrecht die Software e²A, die in Phase zwei sukzessive in weiteren Abteilungen der Behörde ausgerollt wird. Wie das Justizministerium des Landes mitteilt, ist die Staatsanwaltschaft Darmstadt damit die erste hessische Staatsanwaltschaft, die mit der Umstellung auf eine vollständig digitale Aktenführung beginnt. Die Software e²A ermögliche von der Bearbeitung des Posteingangs bis zu Erstellung und Versand von Schriftstücken eine vollständig digitale Bearbeitung von Verfahren. Die E-Akte werde bereits beim Landgericht Limburg und dem Sozialgericht in Kassel (wir berichteten) pilotiert.
Justizministerin Eva Kühne-Hörmann sagte: „Die Pilotierung der E-Akte bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt ist der Startschuss für die elektronische Aktenführung bei den hessischen Staatsanwaltschaften. Die gesamte hessische Justiz wird von den Rückmeldungen der Nutzerinnen und Nutzer in Darmstadt profitieren. Keine Projektplanung kann die Erfahrungen aus der Praxis ersetzen. Den Bediensteten der Staatsanwaltschaft Darmstadt danke ich daher für das große Engagement und die Bereitschaft, die Digitalisierung in der hessischen Justiz voranzutreiben.“
Seit Anfang 2021 hatten die Teilnehmer der Pilotierung nach Angaben des Justizministeriums die Gelegenheit, in Workshops verschiedene Funktionen der Software aus ihrer jeweiligen beruflichen Sicht kennenzulernen und zu erproben. Die IT-Stelle der hessischen Justiz betreute diese Phase engmaschig und werde auch künftig, unter anderem im Rahmen einer wöchentlichen Sprechstunde bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt, mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.
Eva Kühne-Hörmann erläutert: „Das Vorantreiben der Digitalisierung ist eine der Kernaufgaben der Justiz für die nahe Zukunft aber gleichzeitig eine Mammutaufgabe. Justizleistungen müssen bürgerfreundlich und serviceorientiert angeboten werden, damit der Rechtsstaat für alle Bürgerinnen und Bürger gut zu erreichen ist. Die Umstellung auf die elektronische Akte stellt allerdings einen tiefgreifenden Eingriff in jahrzehntelang geübte Arbeitsweisen der Justiz dar. Die Digitalisierung birgt aber auch immense Chancen. Herauszustellen sind insbesondere Faktoren wie Effizienz, Verfügbarkeit sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Denken Sie nur an die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei geschlossener Schule oder Kita mit der elektronischen Akte von zu Hause aus arbeiten können, ohne täglich Aktenberge versetzen zu müssen.“
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